Alle Mitglieder von alliance-earth.com besitzen und sind nach der internen Rechtsbestimmung, natürliche Rechtspersonen und werden auch so angesehen. Sie besitzen nach den gesetzlichen und weltweit gültigen Regeln die rechtsfähige, natürliche Rechtsperson bereits unmittelbar bei/nach ihrer Geburt, können deren Wirkung aber weder entfalten noch nutzen.
Erklärung:
Diese natürliche Rechtsperson kann in der aktuell vorhandenen „Welt“ keinerlei eigene Handlungen vornehmen, da ihr jede Anerkennung bezüglich ihres hohen rechtlichen Ranges fehlt. Sie ist in den Gesetzen zwar vorgesehen, kann aber in der Praxis des Alltages, wie in der gesamten Geschäftswelt, gar nicht angewendet werden. Sie kann nicht einmal ein Bankkonto eröffnen.
Nur juristische Personen können an den gesellschaftlichen und sozialen Einrichtungen teilnehmen. Diese Teilnahme beschränkt sich auf Käufe, die Eröffnung von Bankkonten und den Abschluß von Verträgen, die von den verschiedenen Stellen angeboten werden. Die Teilnahme an diesen Angeboten wird auch gerne mal versteckt erzwungen, weil die freiwillige Teilnahme zwar Vorschrift, aber in der aktuellen Welt von den Stellen ignoriert wird. Würden die vorgeschriebenen Regeln Anwendung finden, dann wäre der Staat in der heutigen Form schnell handlungsunfähig. Darum wird die natürliche Rechtsperson weitgehend durch juristische Tricks und Androhungen von Maßnahmen ausgeschaltet.
Registrierung und Wirkung:
Die Mitglieder werden bei alliance-earth.com mit ihren juristischen Namen registriert, da ansonsten eine Identifikation nicht möglich wäre, erhalten bei ihrem und durch ihren Beitritt, zumindest erst einmal eine intern anerkannte natürliche Rechtsperson.
Die juristische Person, welche sie durch die Geburtsurkunde erhalten, steht ihnen nach dem Beitritt weiterhin zur Verfügung und sie können diese Person für ihre Geschäftstätigkeit im Alltag und in dem Rahmen nutzen, welcher von der Außenwelt zur Nutzung gestattet wird.
Ein Beispiel:
Die natürliche Rechtsperson: Karl-Heinz aus der Familie Müller, nutzt und verwaltet in dem vorgeschriebenen Rahmen die juristische Person, Karl-Heinz Müller, oder auch Müller, Karl-Heinz, welcher ihr per Gesetz zugeteilt wurde.
Die natürliche Rechtsperson besitzt an dieser juristischen Person keinerlei Rechte. Alles was mit dieser „ juristischen Person, dem registrierten Namen“, gekauft wird, unterliegt dem Recht des Staates, welcher die Geburtsurkunde registriert hat. Somit besitzen Eltern auch keine Rechte an ihren Kindern, usw. usw., da auch deren registrierter „Name“ dem Recht des Staates unterliegt.
EGBGB Art. 10, Abs. 1 Name
(1) Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.
EGBGB Art. 7, Abs. 1 Rechts- und Geschäftsfähigkeit
(1) Die Rechtsfähigkeit einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.
(2) Ehegatten können bei oder nach der Eheschließung gegenüber dem Standesamt ihren künftig zu führenden Namen wählen
1. | nach dem Recht eines Staates, dem einer der Ehegatten angehört, ungeachtet des Artikels 5 Abs. 1, oder |
Rechtsfähig und Geschäftsfähigkeit
ist immer der Name der gerade als „Nachname“ oder richtiger, als „Familienname“ bei den Behörden registriert ist. Nach einer Heirat gilt der „angeheiratete“ Familenname so lange als der „geschäftsfähige“ Name, bis der Name, z.B. nach einer Scheidung, wieder abgelegt wird. In der aktuellen Welt ist stets die Person gemeint, die registriert wurde. Also immer die juristische Person oder besser, der Name auf der Geburtsurkunde. Die natürliche Person kann „vom Staat“ nicht eingeschränkt werden oder den Gesetzen „unterliegen“, da die natürliche Rechtsperson selbst alle Rechte besitzt, bzw. das Recht ist, welche z.B. einen Staat erschaffen kann.
Kleiner Hinweis:
Laut Wahlverzeichnis wählen immer nur „natürliche Personen“, da „juristische Personen“ nur ein Papier sind und gar keine „Wahl“ treffen können. Nach der Wahl ist die „natürliche Rechtsperson“ wieder „ohne Funktion“ und die Verwaltung über die „juristische Person“ geht weiter wie zuvor. Wir haben dann als natürliche Rechtsperson „freiwillig gewählt“, wer uns im Range einer „juristische Person“ weiter verwalten soll, wobei die „juristische Person“ gar kein Mitspracherecht besitzt. Weder vor Gericht, noch an anderer Stelle. Dafür müssen wir dann eine „berechtigte“ andere „juristische Person“ beauftragen, die sich Anwalt nennt.
Bereich Recht und Justizwesen am 16.03.2024