Eine Information für alle Leser, die noch nicht die gesetzlichen Bestimmungen mitbekommen haben.
Der Artikel von t-online ist schon etwas älter, aber eine Auffrischung kann nicht schaden.
Smart Meter
Der Smart Meter ist laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erst ab dem Jahr 2032 für alle Energieverbraucher verpflichtend. Es gibt jedoch einige Bezieher, die schon vorher einen sogenannten intelligenten Stromzähler einbauen lassen müssen. Dazu zählen:
- Verbraucher, die zwischen 6.000 und 100.000 Kilowattstunden (kWh) Energie im Jahr verbrauchen. Sie sind ab 2025 verpflichtet, einen Smart Meter einbauen zu lassen. In diese Kategorie fallen unter anderem Haushalte mit mehr als fünf Personen sowie kleinere bis mittlere Unternehmen.
- (ddbagentur Redaktion = Verbraucher, die unter 6000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, sind erst bis 2032 verpflichtet einen Smat-Meter einbauen zu lassen.)
- Ausnahmen:
- Erzeuger mit einer installierten Leistung zwischen 7 und 100 kW. Sie sind ebenfalls von dem Pflichteinbau ab 2025 betroffen. Zu dieser Gruppe zählen beispielsweise Besitzer von Photovoltaikanlagen.
Haushalte, die weniger als 6.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, können mit der Installation noch warten. Allerdings entgehen ihnen dann auch bestimmte finanzielle Vorteile, wie eine weitere Änderung ab 2025 im Bereich Strom zeigt.
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