Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat sich bislang konsequent und systematisch geweigert, Dokumente, welche sie gemäß der Transparenzverordnung 1049/01 an interessierte EU Bürger herausgeben musste, in einer Datenbank der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Die EMA weigerte sich sogar, nur eine Liste an Informationen, wie viele und welche Dokumente in einem bestimmten Zeitraum herausgeben wurden, zu veröffentlichen. Sogar eine diesbezügliche Rüge beim EU-Ombudsmanns gegen dieses intransparente Amtsverständnis der EMA blieb erfolglos.