Bundesverfassungsgericht
BVerfG, 23.10.1951 – 2 BvG 1/51, Leitsatz 29
29. Dem demokratischen Prinzip ist nicht nur wesentlich, daß eine Volksvertretung vorhanden ist, sondern auch, daß den Wahlberechtigten das Wahlrecht nicht auf einem in der Verfassung nicht vorgesehenen Wege entzogen wird.
von der Juristensprache ins die deutsche Sprache übersetzt:
29. Dem demokratischen Prinzip ist nicht nur wesentlich, daß eine Volksvertretung vorhanden ist, sondern auch, daß den Wahlberechtigten das Wahlrecht nicht auf einem Wege entzogen wird (oder werden kann), der in der Verfassung nicht vorgesehen ist (oder steht).
https://openjur.de/u/552901.html
Mehr Neuigkeiten
Wenn der Nebenjob zur Geldwäsche wird I FYI
Menschliche DNA für „immer“ in 5D-Speicherkristall gespeichert
Tartariens Geheimwissen um Klang und Frequenz
Außenminister der Russischen Föderation -Sergej Lawrow
Immer mehr SPD-Politiker wollen Pistorius statt Scholz
Frühwarnsystem für Übersterblichkeit? Bestattungsinstitute und Nachrufe als wertvolle Datenquelle.
Merz stinksauer: Alice Weidel rechnet knallhart mit der CDU ab! – AfD-Fraktion im Bundestag
Im Sog der Sucht-Maschine
RFK Jr: „Wir befinden uns jetzt im *spirituellen* Kampf gegen diese Elite-Technokratie.“ (Video)