Die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Doris König, hält auch heute noch die Corona-Rechtsprechung „absolut für richtig“. Deutschlands ranghöchste Richterin zeigte in einem Interview, „wie sehr sich unsere vermeintlichen Grundgesetzhüter als Teil der politischen Klasse verstehen – und wie wenig als Schutzschild der Bürger“, so Jacob Fröhlich auf Tichys Einblick. In ihrer Abgehobenheit vom tatsächlichen Geschehen verstieg sie sich gar zu der Behauptung, das „Gerede“, man könne in Deutschland seine Meinung nicht mehr frei sagen, sei „eher eine subjektive Wahrnehmung“. Über die alarmierende Verfassung des Bundesverfassungsgerichts:
Corona-Rechtsprechung
Fröhlich findet das Interview vom 1.11. der Rheinischen Post 1 mit der Richterin „verstörend“. Schon ein einziger Satz genüge, um zu sehen, was sie vom Durchschnittsbürger halte:
„Viele Menschen scheinen von der Komplexität der Problemlagen überfordert zu sein, auch von der Rechtslage.“
Es gebe ja, so J. Fröhlich, viele Menschen von der selbstgerechten und hochnäsigen Sorte, doch sie sei nicht irgendwer und sie spreche der höchsten Instanz unseres Grundgesetzes, dem Souverän der Demokratie, Wissen und Grips ab.
Und sie begründet ihre Meinung, dass sie die Corona-Rechtsprechung „absolut für richtig“ halte, mit der Behauptung:
„In einer Zeit großer wissenschaftlicher Unsicherheit der Regierung einen großen Gestaltungsspielraum zu lassen, das halte ich für richtig. Niemand wusste damals, was richtig und was falsch war.“
Das ist die Unwahrheit. Die Regierung hat sich überhaupt nicht bemüht zu wissen, was richtig und was falsch war, sondern von Anfang an das „Richtige“ zielstrebig behauptet und viele nationale und internationale Wissenschaftler völlig ignoriert und abgeblockt, die sowohl gegen die „pandemische“ Gefährlichkeit der Corona-Krankheit, als auch gegen die massiv propagierte mRNA-Impfung und ihre Nebenwirkungen immer wieder begründet ihre warnende Stimme erhoben haben.
Und seit März 2024 ist durch die veröffentlichten RKI-Protokolle allgemein bekannt, dass die staatlichen Wissenschaftler drei Jahre zuvor als Grundlage für den ersten Lockdown die Risikobewertung nicht aufgrund der eigenen wissenschaftlichen Fakten, sondern auf Anweisung der Regierung von „mäßig“ auf „hoch“ eingeschätzt haben.2
Die Regierung hat von vorneherein gewusst, dass ihre „wissenschaftlichen“ Theorien nicht stimmten. Und das RKI wusste intern genau, wie Prof. Homburg schrieb, „wie es aussieht, und seine Einschätzungen deckten sich weitgehend mit dem, was berühmte unabhängige Wissenschaftler sagten, wie Professor John Joannidis von der Stanford-University, Kulldorff von der Harvard-University, Bhattacharya von der Stanford- University. Und das deckte sich auch mit dem, was die Demonstranten und Lockdown- Gegner auf den Corona-Demonstrationen forderten. Nach außen hin hat aber das RKI genau das Gegenteil dessen verkündet, was es intern für richtig hielt. Es ist einfach politischen Weisungen gefolgt.“ 3
Den totalitären Maßnahmen des Staates wurde also via korrumpierten staatlichen Wissenschaftlern eine scheinwissenschaftliche Begründung verliehen, um die Menschen zu täuschen und zur Folgsamkeit zu bringen. Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts wurde durch Regierung und RKI selbst getäuscht, als er in seiner Entscheidung vom 19.11.2021 gegen prozessrechtliche Grundsätze den Verlautbarungen des RKI vertraute und nicht durch unabhängige Wissenschaftler überprüfte.4
Am 3. September 2024 hat das Verwaltungsgericht Osnabrück aufgrund der durch die RKI-Protokolle bekannt gewordenen Tatsachen die Sache erneut dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
Dies alles müsste der Vizepräsidentin und Vorsitzenden des 2. Senates am 1.11.2024, dem Tag des Interviews, bekannt gewesen sein. Entweder hat sie es bewusst ignoriert, um das Narrativ der Regierung zu stützen, oder sie leidet an Wahrnehmungsstörungen. In beiden Fällen gehört sie nicht in diese Position.
Und J. Fröhlich fügt an, was die Juristin einen „großen Gestaltungsspielraum der Regierung“ nenne, seien in Wahrheit beispiellose Einschränkungen der im Grundgesetz garantierten bürgerlichen Freiheiten., die vor einem ewig übergriffigen Staat zu schützen, die wichtigste Aufgabe des Verfassungsgerichts sei. Darauf hätte das BVerfG ganz besonders achten müssen. Was verfassungsrechtlich, in Bezug auf die Grundrechte, richtig und falsch war, hätten alle gewusst – allen voran Frau König und ihre Kollegen.
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Freiheits-Grundrechte
Wie abseits von der Lebensrealität Frau König lebt, zeigt sich in Ihrem Satz:
„Dieses Gerede, man könne gar nichts mehr sagen in Deutschland, ist aber eher eine subjektive Wahrnehmung, die durch ständige Wiederholung weitertransportiert wird.“ 5
„Wir haben ein Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit, auf Pressefreiheit, auf Informationsfreiheit – und diese Rechte werden vom Bundesverfassungsgericht in einem sehr weiten Umfang geschützt.“
Das Letztere stimmt zum Glück für die wenigen Fälle, die beim Bundesverfassungsgericht landen. Aber welche Zensur- und Lösch-Orgien dessen ungeachtet in den sozialen Medien z.B. auf Betreiben des Staates ständig stattfinden 6 und Regierungsmitglieder dies offen vorantreiben 7, sieht Frau König nicht. Das ist so unglaublich, dass sich J. Fröhlich zur Frage gedrängt fühlt, „ob die Dame kurz vor dem Interview von der neuen Freiheit auf Cannabis-Konsum Gebrauch gemacht hat“.
Auch dass nicht nur die Politik gesellschaftliche Wunden zu heilen, sondern auch Deutschlands Justiz an den Bürgern etwas wiedergutzumachen habe, komme Frau König nicht in den Sinn: „Das ist nicht Aufgabe der Rechtsprechung, sondern der Politik.“
Aber die Rechtsprechung hat die Aufgabe, die Politik in die Schranken der geltenden Gesetze und der Verfassung zu weisen und damit selbstverständlich an der Corona-Aufarbeitung mitzuwirken. Und es sind Richter gewesen, die in der Corona-Zeit (und noch immer) gleich serienweise skandalöse Fehlurteile gesprochen haben.
Fröhlich: „Doch die Frau, die – Überraschung – auf einem SPD-Ticket nach Karlsruhe gesurft ist, entschuldigt sich nicht etwa beim Volk, sondern belehrt es. Zwar sei es nicht an ihr, Ratschläge zu erteilen – aber dann tut sie es doch“:
„(Es ist) widersinnig, sich über eine ‚Corona-Diktatur‘ zu beschweren und gleichzeitig autoritäre Parteien zu wählen. Diese sind nicht dafür bekannt, dass ihnen die Freiheitsrechte aller Menschen am Herzen liegen.“
König wische also jedwede Kritik an den von ihrem Verfassungsgericht durchgewunkenen Grundrechtseinschränkungen damit vom Tisch, dass die Kritiker ja auch angeblich freiheitsfeindliche Parteien wählen. Welche Parteien das sein sollten, behalte die Dame für sich. Ihre politische Nähe zur Sozialdemokratie lasse aber vermuten, dass die Juristin die AfD meine – denn linke Parteien können in der roten Weltsicht ja grundsätzlich nicht freiheitsfeindlich sein.
Königs Gedanke sei nicht nur verschwurbelt formuliert – er habe auch, nun ja, gewisse aussagenlogische Löcher. Dürfe man dann auch nicht mehr gegen einen zu hohen Steuerbescheid klagen, wenn man vorher die Steuererhöhungspartei SPD gewählt habe? Oder dürfe man eine Gruppenvergewaltigung durch Migranten nicht mehr anzeigen, wenn man Mitglied der grünen Massenmigrationspartei sei?
Was Frau König sage, zeige aber in erschütternder Deutlichkeit, dass unsere Verfassungsrichter an exakt derselben Wahrnehmungsstörung leiden wie unsere Berufspolitiker: Sie verwechselten ihre eigenen Parolen mit der Wirklichkeit. –
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Unabhängigkeit
Dann habe sie hinzugefügt:
„Als Demokratie kann es nur eine liberale, eine freiheitliche und rechtsstaatliche Demokratie geben, wie wir sie kennen, wo zwar das Mehrheitsprinzip herrscht, wo aber Macht immer durch die Kontrolle durch unabhängige Gerichte und andere Einrichtungen begrenzt wird.“
Schön wär’s, so J. Fröhlich. Das Schlüsselwort hier sei „unabhängig“. Die Unabhängigkeit der Gerichte, auch ihres Verfassungsgerichts, setze Frau König einfach voraus. Doch ihr fehle erkennbar die Fähigkeit – und wohl auch die Bereitschaft – zur Selbstkritik, um zu erkennen, dass Deutschlands Justiz eben nicht unabhängig sei.
„Das vielleicht erschütterndste Beispiel liefert das Bundesverfassungsgericht selbst. Denn Richter dort wird man so:
Der Bundesjustizminister – also ein Kabinettsmitglied, das der Richtlinienkompetenz der Kanzlerin unterliegt – macht Bundestag und Bundesrat einen Kandidatenvorschlag. De facto passiert das nach Absprache der großen Parteien. Bis zum Jahr 2016 hatten CDU/CSU und SPD sich darauf geeinigt, Kandidaten weitgehend abwechselnd vorzuschlagen. Danach nahm man auch Bündnis‘90/Grüne in das Richterwahlkartell auf – weil ohne die Ökopaxe im Bundesrat die vom Grundgesetz vorgeschriebene Zwei-Drittel-Mehrheit nicht erreichbar gewesen wäre.
Im Ergebnis hat Deutschland – das andere so gerne in Sachen Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit belehrt – unter anderem diese Verfassungsrichter:
– Stephan Harbarth (ehemals stv. Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion)
– Josef Christ (ehemals Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bundeskanzleramt)
– Peter Frank (ehemals Leiter des Ministerbüros im bayerischen Justizministerium)
– Miriam Meßling (ehemals Referatsleiterin im baden-württembergischen Innenministerium).
– Thomas Offenloch (ehemals Persönlicher Referent des baden-württembergischen Justizministers)
– Yvonne Ott (ehemals Referatsleiterin im hessischen Finanzministerium)
– Heinrich Wolff (ehemals Referent im Bundesinnenministerium).“
Wie man es über die richtige Politik bis ins Verfassungsgericht bringe, wisse auch Christine Langenfeld (ebenfalls Richterin im 2. Senat des BVerfGs): Sie sei einst Vorsitzende des „Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration“ gewesen. Das sei – anders, als der Name suggeriere – keine Organisation von Experten, sondern von Pro-Zuwanderungs-Aktivisten.
Im Mai 2019 habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass deutsche Staatsanwaltschaften nicht ausreichend unabhängig von der Bundes- und den Landesregierungen seien. Damals sei der Bundesrepublik sogar untersagt worden, weiter europäische Haftbefehle auszustellen: weil die Gefahr einer unzulässigen Einmischung zum Beispiel durch ein Justizministerium bestehe.
Aber Doris König fabuliere weiter von der „Unabhängigkeit“ der deutschen Justiz.
Um diese Unabhängigkeit, die längst nur eine Schimäre sei 8, zu „wahren“, befürworte die Vizepräsidentin natürlich auch die Idee, das Grundgesetz – das sie eigentlich schützen soll – so zu ändern, dass der Zugriff der etablierten Parteien auf Karlsruhe weiter gefestigt wird. Im selben Atemzug, mit dem der parteipolitische Einfluss auf Karlsruhe gestärkt werde, werde so der Einfluss der Bürger auf ihr höchstes Gericht weiter geschwächt.
Da sei es auch nicht weiter verwunderlich, dass es der von König geführte Zweite Senat in Karlsruhe gewesen sei, der die AfD-Klagen gegen die systematische Benachteiligung im parlamentarischen Betrieb – etwa bei der Besetzung von Ausschussvorsitzenden – kalt lächelnd abgeschmettert habe.
Die zahllosen Einflussversuche der Bundesregierung auf die doch so unabhängige Justiz seien gut dokumentiert. Allein zwischen dem 6. Mai 2022 und dem 8. November 2023 habe es mehr als 40 Treffen zwischen Ministern oder Staatssekretären mit Richtern der obersten Gerichtshöfe und des Bundesverfassungsgerichts gegeben.
Eine Pflicht zur Dokumentation der geführten Gespräche und deren Ergebnisse – einschließlich der Telefonate – gebe es nicht. „So ein Zufall aber auch.“
Und J. Fröhlich resümiert:
„Die größten Gefahren für die bürgerlichen Freiheiten gehen mittlerweile vom Staat selbst aus. Politiker der etablierten Parteien untergraben zum Zwecke des eigenen Machterhalts die demokratischen Prozesse. Und die Justiz schützt nicht etwa den Bürger vor staatlichen Übergriffen, sondern stellt diesen Übergriffen gegen den Bürger regelmäßig auch noch verfassungsrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen aus.
Es stimmt also: Unsere freiheitliche demokratische Grundordnung ist gefährdet – und unser Rechtsstaat auch. Und beide aus ähnlichen Gründen: Sie liefern nicht mehr das, wozu sie eigentlich da sind. Wir haben da ein Riesenproblem.
Staatsjuristen wie Doris König sind nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems.“
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Die „Unabhängige“ vom Bundesverfassungsgericht und die Wahrnehmungsstörungen