Diese Änderung im Jahr 2025 haben Witwen-oder Witwer sicher noch nicht auf dem Schirm. Sie steht im Zusammenhang mit den Änderungen der Bestands-EM-Rentner, die ab dem 01.12.2025 wirken werden. Seit dem 1. Juli 2024 wird der Extra-Rentenzuschlag auf Grund einer Übergangslösung befristet nur bis zum 30.11.2025 auf Basis des Auszahlbetrages der monatlichen Rente gezahlt. Dies gilt seit dem 01.07.2024, also seit der letzten Rentenanpassung! Für Witwen und Witwer, die eine solche Zuschlagsrente zu ihrer eigenen Versichertenrente beziehen, hat diese Regelung einen Vorteil. Dieser Vorteil fällt ab dem 01.12.2025 weg! Mit der Folge, dass die Witwen-oder Witwerrente niedriger ausfällt. Warum es so ist, erfahren Sie in diesem Video.