Die Rente mit 63 ist in aller Munde. Sie sorgt für lebhafte Diskussionen und oft auch für Fehlvorstellungen. Speziell wenn es um den Übergang von einer Rente wegen Erwerbsminderung hin zu einer Altersrente geht. Altersrenten haben andere Anspruchsvoraussetzungen als Erwerbsminderungsrenten. Für Altersrenten gelten spezielle Wartezeiten und ein Renteneintrittsalter. Wenn diese vorliegen, wird die Altersrente bewilligt. Die Wartezeit von 45 Jahren ist die Zugangsvoraussetzung für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Für EM-Rentner oft unerreichbar, obwohl im Versicherungsverlauf meist sogar mehr als 45 Jahre rentenrechtliche Zeiten gespeichert sind. Warum es dennoch nicht für die abschlagsfreie Rente reicht und was dies mit der Zurechnungszeit zu tun hat, erfahren Sie hier in diesem Video!