Einkommensanrechnung an die Witwenrente Sterbevierteljahr und Einkommensanrechnung, ungekürzte Witwenrente, Berechnung der fiktiven Nettorente als abzugsfähige anrechenbare Altersrente, Berechnung des Einkommensfreibetrages und Ermittlung des abzugsfähigen 40% Betrages an die große Witwenrente nach Abzug des Einkommensfreibetrages, große Witwenrente altes Recht 60% , große Witwenrente 60%, Sterbequartalsgeld, große und kleine Witwenrente In diesem Video erklärt Ihnen Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel, wie die Altersrente an die Witwenrente angerechnet wird. Schritt für Schritt zeigt er Ihnen anhand des Beispiels mit Susi, wie und in welcher Höhe die Altersrente von Susi an ihre Witwenrente angerechnet wird.