16. Januar 2025

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„Primäres Geschlechtsmerkmal entscheidend“ – Sauna-Bund empfiehlt Sichtkontrollen in Frauensaunen

 

Wer darf Eintritt in geschlechtsspezifische Bereiche wie Frauensaunas erhalten? Seit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes herrscht in dieser Frage Unsicherheit. Der Deutsche Sauna-Bund hat nun klare Empfehlungen ausgesprochen.

In einem neuen Leitfaden hat der Deutsche Sauna-Bund deutliche Hinweise für den Umgang am Einlass in Frauensaunas ausgesprochen, wie die „Bild“-Zeitung berichtet.

Hintergrund ist das Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes im November vergangenen Jahres. Das Gesetz erleichtert es Personen, ihr Geschlecht zu wechseln. Seit dem 1. November reicht auf dem Standesamt eine einfache Erklärung dafür aus.

Der Deutsche Sauna-Bund hat daraufhin nun mit neuen Empfehlungen reagiert. Er rät dazu, nur biologischen Frauen Eintritt in Frauensaunas zu gewähren. Das eingetragene Geschlecht ist somit nicht ausschlaggebend.

Wörtlich heißt es: „Zum Eintritt in diese, insbesondere auch die Frauensauna, sind nur Personen berechtigt, deren primäre Geschlechtsmerkmale entsprechend sind. Der Eintrag des Geschlechts beim Standesamt und/oder im Reisepass sind nicht entscheidend.“

Der Verein gibt auch Empfehlungen zur Überprüfung des Geschlechts und „zum Vorgehen an der Kasse“ ab. Das Personal solle bereits beim Ticket-Verkauf auf die primären Geschlechtsmerkmale der Gäste achten. Im Leitfaden wird wörtlich von einer „Sichtkontrolle des Erscheinungsbildes“ gesprochen, um zu prüfen, ob „die Person als männlich, weiblich oder divers“ wahrgenommen werde.

 

Verband verweist auf das Hausrecht

Bestünde weiterhin Unklarheit, ruft der Verband zum Kontrollieren des Ausweises auf. „Bestehen auch dann noch Zweifel, ist der Gast darauf hinzuweisen, dass für den Zugang zu dem entsprechenden Bereich das primäre Geschlechtsmerkmal ausschlaggebend ist“, schreibt der Verband weiter.

Gäste könnten freiwillig ihr primäres Geschlechtsmerkmal nachweisen, „um Missverständnisse auszuräumen“, erklärt der Sauna-Bund.

Sollten erst im Saunabereich Zweifel am Geschlecht der Gäste aufkommen, könnten Saunabetreiber auch einen Verweis aussprechen. Der Verband verweist explizit, dass weiterhin das Hausrecht gelte. „Die Polizei ist zwecks Durchsetzen des Hausrechts anzufordern“, so der Verein.

 

https://www.welt.de/vermischtes/article255020908/Frauensauna-Primaeres-Geschlechtsmerkmal-ausschlaggebend-Deutscher-Sauna-Bund-empfiehlt-Sichtkontrollen.html