31. Januar 2025

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Urteil bestätigt: eigene Rente nicht gemeldet- Witwer muss 10.788€ Witwenrente zurückzahlen

 

Es gibt gesetzliche Renten, bei denen es ganz spezielle Mitwirkungs-und Meldepflichten des Rentenempfängers gibt. Dies gilt insbesondere für Witwen-oder Witwerrenten. Der Anspruchsberechtigte hat im Falle einer Witwerrente eine Mitteilungspflicht. Das Hinzutreten oder die Änderungen seines Einkommens oder anderen relevanten Umständen sind der Rentenversicherung zwingend zu melden. Diese Verpflichtung ist in den entsprechenden Rentenbescheiden abgedruckt. Wird diese Pflicht grob fahrlässig verletzt, kann dies zu einer Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Rentenleistungen führen. Einen solchen Fall entschied das Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt am 30.Mai 2024, ein brandaktuelles Berufungs-Urteil (Quelle Urteil des LSG Sachsen-Anhalt vom 30.05.2024, L 3 R 319/22). Weitere Hintergründe in diesem Video aufbereitet vom Rentenberater und Rechtsanwalt Peter Knöppel.