ARD und ZDF wollen auf eine Beitragserhöhung vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Vergangene Woche hatten die Länder versucht, die Sender davon abzubringen und auf Rücklagen in Höhe von mehr als einer Milliarde Euro verwiesen – die Sender sehen sich dennoch unterfinanziert.
Nachdem die Länder eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags abgelehnt haben, möchten ARD und ZDF vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Das teilten die Anstalten bereits im November mit (Apollo News berichtete). Die Rundfunkkommission der Länder hatte den Sendern dann in der vergangenen Woche davon abgeraten, die Klage weiterzuverfolgen und stattdessen den im Dezember entworfenen Finanzierungsplan noch einmal untermauert.
Er sieht unter anderem vor, dass der Rundfunkbeitrag nicht wie von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vorgesehen um 58 Cent steigt, sondern 2025 und 2026 stabil bei 18,36 Euro bleibt. Die KEF errechnet jährlich den Finanzierungsbedarf für die Rundfunkanstalten. Die Empfehlung muss von den Ländern diskutiert und einstimmig abgesegnet werden – eine Ablehnung ist nur aus nachprüfbaren Gründen möglich.
Am vergangenen Donnerstag versuchte die Rundfunkkommission, die Intendanten der Anstalten von diesen Gründen zu überzeugen. Die Rundfunkkommission verwies auf die Rücklagen der Sender von etwa einer Milliarde Euro, die entstehende Finanzierungslücken bis 2027 zunächst füllen könnten.
Weil die Verabschiedung des Reformstaatsvertrags durch die Länderparlamente als wahrscheinlich angesehen wird, sollen sich ARD und ZDF mit dem derzeit zur Verfügung stehenden Budget von etwa neun Milliarden Euro auf die neue Struktur einstellen. Der neue Vertrag sieht grundsätzliche Veränderungen bei der Arbeitsweise der öffentlich-rechtlichen Medien vor, vor allem im Internet (Apollo News berichtete).
Heike Rabb, Koordinatorin der Rundfunkpolitik der Länder und Staatssekretärin in Rheinland-Pfalz, hielt gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung fest, „niemand kann bis Ende 2028 so tun, als würden diese sehr grundlegenden Veränderungen nicht kommen.“ Doch ob die Erwartung, dass die Sender sich bereits jetzt auf die Reform einstellen und nach der Verabschiedung durch die Länderparlamente schnellstmöglich neue Strukturen etablieren, realistisch ist, ist derzeit fraglich.
ARD und ZDF zeigen bislang keinerlei Kooperationsbereitschaft und wollen auch die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht offenbar nicht zurückziehen – trotz der neuerlichen Zurede der Rundfunkkommission. Ihr Argument: Ohne die eigentlich für den 1. Januar vorgesehene Erhöhung um 58 Cent sind die Anstalten bis 2028 nicht ausreichend finanziert.
Wird der Reformstaatsvertrag außerdem nicht bis April verabschiedet, könne die KEF die Folgen der Umstrukturierung nicht in die Bewertung der finanziellen Lage einfließen lassen, weil der Finanzkommission bis dahin alle aktuellen Aufstellungen vorliegen müssen, so die Sender. Eine Beitragserhöhung ist wiederum nicht realistisch, weil Bayern und Sachsen-Anhalt neue Finanzierungspläne ablehnen, solange keine Einigung getroffen oder eine Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht herbeigeführt wurde.
Damit ist aber auch die Unterschrift der beiden Bundesländer bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz im März fraglich. Dann sollte der Reformstaatsvertrag eigentlich unterzeichnet und an die Länderparlamente weitergegeben werden. Passiert das nicht, verzögert sich der Beschluss des Reformstaatsvertrags weiter – die Rundfunkanstalten würden also weder die gewünschte Beitragserhöhung erhalten noch der von den Ländern angestrebten Umstrukturierung nachkommen müssen.
Obwohl die Rundfunkkommission, wie von Rabb geschildert, davon ausgeht, dass sich die Sender bereits mit den entworfenen Reformen auseinandersetzen, könnte somit ein endloser Streit zwischen beiden Akteuren entstehen. Entscheidend ist also die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das könnte – anders als 2007 und 2021, als eine Beitragserhöhung gebilligt wurde – womöglich der Klage von ARD und ZDF diesmal nicht zustimmen. Laut der FAZ wurde die Klageschrift noch nicht an die Länder versendet, was wiederum als Indiz für eine Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes gegen die Sender gesehen wird.
Trotz Milliarden-Rücklage: ARD und ZDF wollen jetzt auf drastische Beitragserhöhung klagen