5. Februar 2025

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⚠️ Sicherheitshinweis⚠️

⚠️ Sicherheitshinweis⚠️

Neue Zulassung des Gelben Mehlwurms als Lebensmittel in der EU
Die Europäische Kommission hat am 20.01.2025 die Verwendung von UV-behandeltem Mehl aus dem Gelben Mehlwurm (Tenebrio molitor) als Lebensmittel offiziell genehmigt.
Damit darf diese Insektenart in verarbeiteter Form in einer Vielzahl von Lebensmitteln als Zutat verwendet werden:
💢Backmischungen, Back- und Teigwaren
💢Proteinreiche Produkte: Protein- oder Energieriegel
💢Frühstücksprodukte: Müsli, Frühstücksflocken
💢Fleischalternativen: Burger-Patties, Fleischersatzprodukte
💢Suppen und Soßen
💢Energydrinks, Proteinshakes
💢Snacks & Süßware

Mögliche Gesundheitsrisiken
🚨 Potenzielle Kreuzallergenität (Krebstiere, Hausstaubmilben…) nicht geklärt.
🚨 KEINE ausreichenden toxikologischen Studien zu langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen.
🚨Potenzielle Risiken durch Schwermetalle, Parasiten oder mikrobiologische Kontaminationen in Insektenmehl sind nicht abschließend geklärt.

Wie erkennt Ihr Insekten in Lebensmitteln?
🔎 Zutatenliste genau prüfen
🔎 Vorsicht bei Sammelbegriffen oder alternativen Umschreibungen:
Direkte Bezeichnungen gemäß EU-Zulassung:
➡️ Gelber Mehlwurm (Tenebrio molitor) – offiziell vorgeschriebene Bezeichnung
➡️ Mehlwurmmehl / Mehlwurmpulver – wenn gemahlen verwendet
➡️ Getrocknete Mehlwurm-Larven – wenn ganze Larven enthalten sind

Unauffälligere Bezeichnungen & Umschreibungen:
➡️ Insektenprotein
➡️ Tenebrio molitor Protein
➡️ Insektenmehl / Entfettetes Insektenprotein
➡️ Hochwertiges tierisches Protein
➡️ Nachhaltige Proteinquelle
➡️ Neuartige Lebensmittelzutat

Sonderfälle, bei denen Mehlwurm nicht offensichtlich deklariert wird:
➡️ „Natürliches Aroma“ oder „Proteinextrakt“ – wenn Mehlwurm als Grundlage für Aromen oder Hydrolysate genutzt wird
➡️ „Proteinmischung“ oder „Mehlmischung“ – wenn es in zusammengesetzten Zutaten wie Backwaren oder Proteinriegeln steckt
➡️ „Technologische Hilfsstoffe“ – falls Mehlwurm-Enzyme in der Verarbeitung genutzt werden (oft nicht deklarationspflichtig!)

🚨 Achtung: Die direkte Nennung von „Mehlwurm“ oder „Insekten“ ist nur vorgeschrieben, wenn das Insekt als Zutat verwendet wird. In verarbeiteten Produkten mit isolierten Proteinen, Extrakten oder Enzymen können Insektenbestandteile unter allgemeinen Begriffen verborgen sein.

Bio, Koscher & Halal-Produkte
Bio (nach den EU-Bio-Richtlinien nicht zulässig), Koscher & Halal-Lebensmittel (auch nicht zulässig) sind ggf. eine Alternative für alle, die bewusst auf Insekten verzichten möchten, aber auch hier gilt, dass es KEINE 100% Sicherheit gibt.

Versteckte Verwendung in Lebensmitteln
🚨Falls Insektenbestandteile als technologische Hilfsstoffe (z. B. Trägerstoffe für Aromen) genutzt werden, besteht KEINE Kennzeichnungspflicht!
🚨 Aus Insekten gewonnene Stoffe, die als natürliche Aromen oder Verdickungsmittel eingesetzt werden, erscheinen nur als allgemeine „natürliche Zutaten“.
🚨Nicht deklarationspflichtig in
💢Futtermitteln
💢Medikamenten (z. B. Gelatinekapseln, Bindemitteln)
💢Nahrungsergänzungsmitteln
💢Eiweißprodukten
💢Enzympräparaten
💢Proteinzusätzen

Im Zweifel direkt beim Hersteller nachfragen und/ oder auf zertifizierte Alternativen setzen.

Alle bisherigen Insekten bzw. Insektenbestandteile als Lebensmittelzusatzstoffe:
🦗 Wanderheuschrecke (Locusta migratoria)
🦗 Hausgrille (Acheta domesticus)
🐛 Kleiner Mehlwurm (Alphitobius diaperinus)
🐛 Gelber Mehlwurm (Tenebrio molitor)
🪳 E120 – Karmin (Cochenille-Schildlaus, Dactylopius coccus)
🪳 E904 – Schellack (Lackschildlaus, Kerria lacca)

Fazit:
Die EU hat die Zulassung von Insekten als Lebensmittel weiter ausgebaut, obwohl KEINE Langzeitstudien zu möglichen Auswirkungen existieren.

Augen auf beim Einkauf!

Siehe auch:
➡️Definition Verarbeitungshilfsstoffe (https://t.me/MaErwert/158)
➡️Zusatzstoffe mit tierischen Bestandteilen (https://t.me/MaErwert/213)

 

EU-Food-Safety (https://food.ec.europa.eu/food-safety/novel-food/authorisations/approval-insect-novel-food_en), BVL.bund.de; EFSA (https://www.efsa.europa.eu/de)