Union und SPD wollen das Bürgergeld abschaffen und dieses durch eine neue Art der Grundsicherung für Arbeitssuchende ersetzen. Darüber hinaus planen sie eine massive Leistungskürzung für Fürsorgeempfänger die wegen Arbeitsverweigerung oder fehlender Mitwirkung Kürzungen beim Regelsatz hinnehmen müssen. Es ist sogar vom Totalentzug die Rede. Ob solche Regelungen gerichtlich halten werden, ist im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht vage. Ziel der Leistungseinschränkungen und der Wiedereinführung des Forderns statt Förderns ist es, rund 1,7 Millionen Bürgergeldempfänger in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen.