Ein wichtiges Ereignis steht im Monat April an. Es ist der Zahltag des Rentenzuschlages für 3 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Der Rentenzuschlag wird seit dem 1. Juli 2024 für Rentenbeziehende gezahlt, die als EM-Bestandsrentner in der Zeit von 2001 bis 31.12.2018 eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten haben und diese auch am Stichtag den 30.06.2024 noch bezogen haben. Sie erhalten dann je nach Beginn der Rente entweder 7,5 Prozent oder 4,5 Prozent Zuschlag an Rente ausgezahlt. Dieser Zuschlag wird in der Zeit vom Juli 2024 bis 30.11.2025 in einem anderen Modus ausgezahlt, als die monatliche Rente. Den Betroffenen gibt dies die Vorschrift des § 307j Sozialgesetzbuch Nummer 6 vor. Diese Regelung endet aber am 30.11.2025. Ab Dezember 2025 wird der Rentenzuschlag neu berechnet und dann mit der Rente in einem Betrag ausgezahlt. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann der Auszahltermin für den Rentenzuschlag im Monat April 2025 sein wird.