Campingplätze entwickeln sich immer öfter zu Zufluchtsorten für Menschen, die auf dem regulären Wohnungsmarkt keine Chance mehr haben.
Der Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland (BVCD) zählt ca. 3.200 Campinglätze in Deutschland. Davon sind gerade einmal 1.200 im BVCD vertreten. Der Verband selbst legt ausdrücklichen Wert darauf, dass seine Mitglieder „echte“ Campingplätze als klassische Urlaubsdomizile und keine Dauerwohnplätze sind. Wer allerdings nicht Mitglied im BVCD ist, verfolgt zumeist andere Ziele und die heißen: Dauerwohnplätze für Menschen, die sich das normale Leben in Deutschland nicht mehr leisten können und deshalb auf solche Plätze ausweichen.
Es dürften mittlerweile über 2.000 Plätze sein, die mit touristisch wechselnden Besuchern nichts mehr zu tun haben. Die Zahlen der Dauerbewohner liegen auf solchen Plätzen zwischen 60 und deutlich über 600, so dass die absoluten Zahlen weit jenseits von 400.000 Menschen liegen dürften, die mitten unter uns in Deutschland in regelrechten Armutsvierteln hausen. Das entspricht immerhin den Einwohnerzahlen von Städten wie Wuppertal oder Bochum oder der doppelten Einwohnerzahl von Städten wie Rostock oder Kassel oder eben der vierfachen Einwohnerzahl von Städten wie Heilbronn oder Schwerin.
Mietervereine tauchen ab bei Campingplätzen
Die Risiken für die Bewohner solcher Armutsviertel sind nicht unerheblich. Immerhin werden Pachtverträge auf Campingplätzen nicht für Wohnraum sondern nur für die Parzelle – den Stellplatz – selbst und dann immer nur für ein Jahr geschlossen. Wenn der Verpächter kündigt, greifen keine Mieterrechte, und auch die stets so engagierten Mietervereine tauchen geschlossen ab, wenn es um Campingplätze geht. Wem der Pachtvertrag gekündigt wurde, der muss fristgerecht abwandern, unabhängig davon, ob er sich das leisten kann oder nicht.
Einerseits mag es mit einem alten Campingwagen – oftmals abgemeldet und ohne TÜV – schwierig sein, den überhaupt noch vom Platz zu entfernen, und andererseits müssen die Menschen auch wieder einen neuen Platz finden, der diese Spielchen unter dem gesetzlichen Radar mitmacht. Die Nachfrage hat in den letzten Jahren immer neue Höhen erreicht.
Schwieriger wird es bei Wochenendhäusern, die zumeist als Sondertransport per Tieflader mit Sicherheits-Begleitfahrzeug verlegt werden müssen. Da können die Verlegekosten schnell in vier- bis fünfstellige Regionen hochschnellen. Dafür fehlt das Geld in der Brotdose? Dann hilft oft nur der Notverkauf des Mobilheims, und man steht völlig mittellos da. Endziel: unter der Brücke.
Besonders gewiefte Geschäftemacher bieten den Menschen dann alternativ einen 20-Jahres-Pachtvertrag, der natürlich im Voraus bezahlt werden muss. So geschehen in Kloster Lehnin westlich von Potsdam. Dass der Platz bereits in den regionalen Medien als mutmaßlich illegaler Skandal hochgefahren wurde, scheint da niemanden zu stören. Armut geht oft mit einer gewissen Portion Beharrlichkeit einher, wenn man ohnehin keine Alternative hat.
Facebook-Gruppen für Erstwohnsitze auf Campingplätzen
Und überhaupt klingt ja alles zu Beginn regelrecht idyllisch: Wohnen direkt am See in landschaftlich schöner Region, ruhig und zumeist in Außenbereichen gelegen, unverbaubarer Blick, weil niemand nebenan bauen darf (was eigentlich schon stutzig machen sollte), Strom ist auch vorhanden, Toiletten und Duschen gibt’s im zentralen Waschhaus, oft steht auch eine zentrale Waschmaschine zur Verfügung, und im Sommer lässt es sich bei gutem Wetter dort durchaus aushalten. Und besonders wichtig: Kein Ärger mit dem Bauamt, keine Baugenehmigung, keine Energieeffizienz, einfach aufstellen, einziehen und fertig.
Insbesondere osteuropäische Hersteller haben den Markt weitestgehend übernommen und bieten Mobilheime ohne jede Chance auf eine Baugenehmigung an. Im Winter kann es etwas härter werden, wenn das Wasser abgestellt wird, weil die Leitungen nicht frostsicher verlegt wurden und die Exkremente manuell aus der Toilette entsorgt werden müssen. Die Schwitzwasserprobleme im alten Campingwagen oder im billigen Wochenendhaus mögen vielleicht störend sein, aber wer interessiert sich in der Notlage schon für gesundheitsgefährdende Schimmelkontaminationen?
Doch nicht jeder Campingplatz, der zu einem Dauerwohnplatz mutiert ist, kommt heruntergekommen daher. Einige Plätze haben sich zu regelrechten Mini-Wohnsiedlungen entwickelt, die zumindest nach außen hin eine nette Idylle und Behaglichkeit ausstrahlen. Keine Baugenehmigung, keine Statik, keine Energieeffizienz, einfach nur günstig und fertig. Einschlägige Facebook-Gruppen, die für Erstwohnsitze auf Campingplätzen werben, finden massiven Zulauf.
Beispiel: Landkreis Segeberg, Schleswig-Holstein. Unweit der Kreisstadt Bad Segeberg existiert ein Campingplatz, auf dem nach Bestätigung der Pressesprecherin des Landkreises etwa 300 Menschen leben. Die Betreiberin verpachtet kleine Parzellen gönnerhaft für knapp 2.000 Euro Pacht pro Jahr. Wer auch im Winter da wohnen will, zahlt noch einmal 645 Euro drauf, macht zusammen 2.645 Euro also 220 monatlich nur für den Platz ohne alles. Strom kostet 0,65 Cent/kWh. Jeder im Umfeld, egal ob Postbote oder Feuerwehrmann, weiß von den Umständen. Selbst der Bürgermeister von Bad Segeberg, Toni Köppen, kritisiert ebenso wie die Leiterin seines Bauamtes offen diese unhaltbaren Zustände. Sie sind aber nur für die Stadt Bad Segeberg und nicht für den Landkreis zuständig.
Jobcenter zahlt Pacht direkt an den Campingbetreiber
Die Pressesprecherin des Landkreises bestätigt – eher murrend – die Dauerbewohner, die zwar einen Erstwohnsitz gemeldet haben, aber gar kein Wohnhaus bewohnen. Landrat Jan-Peter Schröder, SPD, selbst Jurist, der also die Rechtslage kennen und verstehen sollte, taucht zu Presseanfragen ab. Es gibt Sozialdemokraten, die soziale Politik predigen, aber bestehende soziale Brennpunkte zu vertuschen versuchen. Doch auch in kommunalen Kreisen im Landkreis Segeberg bestätigt man bereits: Wenn der Landrat eben Slums dulden will, dann sind eben Slums ein Ausdruck sozialpolitischen Engagements. Das geht so weit, dass das Jobcenter die Pacht direkt an den Campingbetreiber bezahlt, obwohl da gar nicht gewohnt werden darf.
Die öffentlich-rechtlichen Medien steuern dazu ihre verkaufstechnische Unterstützung bei. Die Firma Lemon8 content GmbH aus Bremen fragte bei mir als Präsident des Bundesverbandes Mikrohaus an, ob ich Beispiele für Bewohner in Mikrohäusern beisteuern könne. Sie würden über das Thema „minimalistisches Leben“ im Rahmen der NDR-Nordreportage berichten wollen. Ich lehnte grundsätzlich ab, weil mir solche Tricksereien geläufig sind und warnte ausdrücklich davor, auf slumähnliche Entwicklungen auf Campingplätzen hereinzufallen. Das hielt die Agentur jedoch nicht davon ab, einen Campingplatzbetreiber aus Niedersachsen zu präsentieren, der höchstselbst seinen künftigen Bewohnern ein einfachstes in Polen gefertigtes Wochenendhaus verkaufte und sie mit fadenscheinigen „Erstwohnsitz“-Argumenten zum Dauerwohnen auf seinen Platz lockte.
Und wie so häufig, wenn ein regulärer Markt nicht mehr funktioniert, hat sich auch in der Bauwirtschaft und im Wohnungsmarkt eine regelrechte Schattenwirtschaft entwickelt. Gewiefte Geschäftemacher werben dann mit Wohnen auf dem Campingplatz, angeblich ganz offiziell mit „Erstwohnsitz“.
Tatsächlich ist das Wohnen in „Sondergebieten, die der Erholung dienen“ faktisch EU-weit verboten. Lassen Sie uns nicht darüber diskutieren, ob das richtig oder falsch ist. Es ist eben die aktuelle Rechtslage. Trotzdem wird den Menschen trickreich suggeriert, dass sie mit dem Melderecht, wohin sie ihre behördliche Post geschickt haben möchten, das Baurecht aushebeln können. In Wahrheit erfordert jeder legale Wohnsitz immer ein baurechtlich genehmigtes Haus mit Statik, Fundamenten und eben einer gesetzeskonformen Energieeffizienz gemäß des nach wie vor geltenden Gebäudeenergiegesetz.
Grau- respektive Schwarzmarkt unterhalb des gesetzlichen Radars
All das gilt jedoch nur für den gesetzestreuen Bürger und damit logischerweise auch nur für legale Wohngebäude, die durch die immer höheren Anforderungen auch immer teurer und unbezahlbarer werden, was ursächlich dafür verantwortlich ist, dass ein Grau- respektive Schwarzmarkt unterhalb des gesetzlichen Radars entsteht, in dem es weder nachweislich stabile noch energieeffiziente Häuser gibt.
Die Tendenzen deuten offen und deutlich in Richtung brasilianischer Favelas. Vor den Wohnwagen werden Bretterverschläge als Vorräume gebaut, die die brandschutztechnischen Mindestabstände zu den Nachbarn verringern, so dass das Feuer im Brandfalle von Wagen zu Wagen einfacher und schneller überspringen kann. Jedes Jahr gehen in Deutschland mehrere Campingplätze in Flammen auf. Fast nie sind es touristische Plätze an Nord- und Ostsee, auf den Inseln oder an attraktiven Binnenseen, wo penibel darauf geachtet wird, dass alle Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.
Auf Dauercampingplätzen geht es zumeist „lockerer“ zu. Oftmals haben die langsam ins Alter gekommenen Betreiber von Tagesgast zu Dauerbewohner umgeschwenkt, weil das touristische Geschäft nicht mehr lief oder sie den Stress in der Hochsaison nicht mehr bewältigen konnten. Sie würden gerne ihren Platz verkaufen, aber wer will so ein Armutsviertel mit solchen Problemkunden haben, und welche Bank soll das auch noch finanzieren?
Meine Recherchen gehen mittlerweile bis in die Bauämter hinein, weil ich erfahren will, was da wirklich los ist und was das für Menschen sind, die sich in solchen Armutsvierteln ansiedeln. In den Stuttgarter Nachrichten lese ich von einem jungen Mann, der sich bei einem polnischen Hersteller ein Tiny House auf Rädern gekauft hat. Zulassungsrechtlich darf es wie ein Wohnwagen legal auf Campingplätzen aufgestellt werden. Die Zeitungsredaktion wittert einen tollen Beitrag, ohne ernsthaft zu recherchieren und berichtet hochmotiviert über seinen Wohnsitzwechsel auf einen Campingplatz in Baden-Württemberg.
Novelle zum Baugesetzbuch von 2018
Ich maile die zuständige Bauaufsicht an und erhalte keine zehn Minuten später einen Telefonanruf des Amtsleiters (Name ist der Redaktion bekannt): „Können wir einmal ohne zitiert zu werden sprechen?“ Ich willige ein und erfahre, dass man natürlich wisse, dass dort ca. 200 Menschen dauerhaft wohnen. Über 90 Prozent sind klassische Hartz-4-Empfänger. Als Amtsleiter habe er aber den Auftrag, die „Füße still zu halten“. Die Kommune hat keine Wohnungen und keine Lösung, wo sie die Menschen anderweitig unterbringen kann. Alle Politiker vor Ort wissen Bescheid, aber niemand will darüber reden. Ein geradezu mafiöser Zirkel des Schweigens entsteht. Das hat nichts mehr mit liberalen Freiheitsbestrebungen zu tun, da entwickeln sich Slums, initiiert durch staatliche Regulierungswut, und das auch noch angeblich aus sozialen Gründen heraus.
Der politische Skandal ist damit jedoch noch lange nicht beendet. Die Vertuschung zieht sich bis in Kreise der Bundesregierung und bis in die Ära Merkel hinein. Im Jahre 2018 verabschiedete der Deutsche Bundestag eine Novelle zum Baugesetzbuch und fügte in aller Stille – wahrscheinlich bei völliger Ahnungslosigkeit der Bundestagsabgeordneten, was sie da tatsächlich beschließen würden – im § 12 einen zusätzlichen Satz 7 ein:
„Soll in bisherigen Erholungssondergebieten nach § 10 der Baunutzungsverordnung auch Wohnnutzung zugelassen werden, kann die Gemeinde … einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufstellen, der insbesondere die Zulässigkeit von baulichen Anlagen zu Wohnzwecken in diesen Gebieten regelt.“
Der ordnungspolitische Wahnsinn dieser Polit-Trickserei ist wirklich nur schwer erklärbar: Die Baunutzungsverordnung stellt, simpel ausgedrückt, die Grunddefinition für alle Flächen in Deutschland dar und ordnet sie dazu klar definierten Nutzungsmöglichkeiten zu: allgemeine oder reine Wohnsiedlungen, Gewerbe- oder Industrieflächen, Misch- oder Dorfgebiete usw. Ungeachtet aller bürokratischen Hemmnisse, die wir in Deutschland erleben, ist diese Definition aller Flächen durchaus sinnvoll, um Zersiedelung und Verschandelung der Landschaft zu vermeiden. Alles wird dort geregelt, und so natürlich auch Sondergebiete, die der Erholung dienen, die niemals Wohnsiedlungen sein können oder gar dürfen. Genau dazu zählen Campingplätze, die in aller Regel in Außenbereichen genehmigt werden, wo faktisch niemand wohnen darf außer hauptberuflichen Landwirten.
Aus billigen Außenbereichsflächen hochpreisiges Wohnland machen
Das ist soweit auch völlig in Ordnung. Die Flächen dürfen wirtschaftlich genutzt werden, aber ansonsten gilt die höchste Priorität der Erhaltung und Pflege der Natur mit Fauna und Flora. Selbst privilegierte Jäger und Förster dürfen nur eine Nothütte aufstellen, die sie bei Auflösung ihres Jagd- bzw. Forstvertrages wieder abreißen müssen. Jetzt sollte es allerdings möglich werden, tatsächlich gemäß § 12 (7) BauGB in Außenbereichen auch Wohnbereiche zu errichten. Jeder Kommunalpolitiker, der krampfhaft nach jedem zusätzlichen Quadratmeter sucht, den er zur Bebauung mit Wohngebäuden nutzen kann, fragt sich irritiert „Wer hat sich diesen Schwachsinn ausgedacht? Die Baunutzungsverordnung entwickelt sich dadurch doch zur kompletten Farce: Außenbereich zu Innenbereich, mal so eben ganz einfach?“
Mit dem unter Bundeskanzlerin Merkel neu eingeschobenen § 12 (7) BauGB wurde tatsächlich erstmals definiert: Das sind zwar Erholungsflächen, die liegen fast immer im Außenbereich, wo niemand wohnen darf, aber daraus könnt ihr Euch jetzt Eure Wohnsiedlungen basteln. Das ist mit Verlaub ordnungspolitischer Blödsinn, den sich nur jemand ausdenken kann, der offensichtlich ein übergeordnetes und hochgefährliches Problem hat: bereits existente Armutsviertel, die mit allen verfügbaren Tricksereien vertuscht und möglichst sogar legalisiert werden sollen.
Tatsächlich gibt es exakt zwei Fälle in Deutschland, in denen kaufmännisch versierte Campingplatzbetreiber diese Lösung für sich geschäftlich genutzt haben und aus billigen Außenbereichsflächen hochpreisiges Wohnland gemacht haben. Der erste war der amtierende Präsident des niedersächsischen Landesverbandes der deutschen Campingwirtschaft, der einen Campingplatz östlich von Hamburg an der Elbe betreibt.
Das Armutsproblem hat es allerdings nicht lösen und schon gar nicht beseitigen können. Auch solche neuen Wohnsiedlungen sind eben keine Billiglösungen. Deshalb entstehen immer mehr und immer größere Slums. Die Schattenwirtschaft mit einfachsten Hütten blüht wie nie zuvor, und alle Kommunalpolitiker bis hin zu den Landräten folgen dem Prinzip der „Drei Affen“ – sie wollen nichts sehen, sie wollen nichts hören und – besonders wichtig – sie wollen nichts sagen. Eigentlich fehlt noch ein vierter Affe: Sie wollen auch keine Verantwortung übernehmen.
Komplette Entschlackung des deutschen Baurechts
Säßen in den Gemeinderatsvertretungen, in den Bürgermeister- und Landratsstuben tatsächlich seriöse und zudem kompetente Fachleute, die für ihre Kommunen ernsthaft Lösungen herbeiführen wollten, dann hätten sie die Chance für sich zum Positiven ausgenutzt: Der Mangel an neuem Wohnraum ist maßgeblich auf nicht ausreichend vorhandene Baugrundstücke zurückzuführen. Deshalb suchen Kommunen in ganz Deutschland verzweifelt nach Flächen im Außenbereich, die sie elegant dem baugenehmigungsfähigen Innenbereich zuschlagen können. Dem stehen natürlich massive und zumeist schier unüberwindliche umwelttechnische Hürden entgegen. Die Genehmigung eines Campingplatzes im Außenbereich ist hingegen verhältnismäßig simpel und auch – wiederum verhältnismäßig – zeitnah realisierbar.
Würde dann in einem zweiten Schritt der Merkel‘sche Trickparagraph 12 (7) BauGB genutzt, könnte der Campingplatz in eine Wohnsiedlung umgeplant werden. Ergebnis: Die Kommunen schüfen fast schon per Zauberstab und einem passenden Zauberspruch neue Siedlungsflächen – nur eben nicht für die Menschen, die bereits durchs Raster gefallen sind. Doch das sind Denkanstöße aus unternehmerisch-kreativer Weitsicht. Bei simplifizierter kommunalpolitischer Tellerrand-Denke würde erst einmal eine Liste aller nur erdenklichen Unwägbarkeiten erstellt werden.
Tatsächlich ist eine Lösung nicht in Sicht. Die hieße nämlich: komplette Entschlackung des deutschen Baurechts inklusive unverzüglicher ersatzloser Streichung des Gebäudeenergiegesetzes, damit Bauen wieder günstiger und attraktiver wird, die Bauwirtschaft wiederbelebt wird und die Menschen nicht in illegale Notunterkünfte und Slums ausweichen müssen. Ersatzlose Streichung aller Marktregulierungen wie Mietpreisbremsen. Sie verhindern die Modernisierung bestehender Wohnungen und gleichzeitig auch noch den Bau neuer Wohnungen. Wenn selbst ein strukturell zutiefst gebeuteltes Griechenland es schafft, verkrustete bürokratische Strukturen aufzubrechen und Bauantragsverfahren, die früher ein bis zwei Jahre gedauert haben, heute innerhalb von vier Wochen genehmigt zu bekommen, dann könnte doch auch auf deutscher Seite einmal über den Tellerrand geschaut werden.
https://www.achgut.com/artikel/verelendung_in_deutschland_slums_entstehen_und_niemand_will_es_zugeben