15. März 2025

ddbnews.org

Neuigkeiten / Berichte / Informationen

Änderungstext zum GG

 

Hier nun der Änderungstext zum GG, der uns nun seit wenigen Minuten vorliegt. Mit den Sauereien zur Klimaneutralität, zum „Bevölkerungsschutz“ (= Klimagedöns) und der nach oben offenen Unterstützung von „angegriffenen“ Staaten!

 

Gesetzentwurf
der Fraktionen der SPD und CDU/CSU
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes
(Artikel 109, 115 und 143h)
A. Problem
Fundamentale Veränderungen der Sicherheitsarchitektur
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine dauert nunmehr bereits über drei
Jahre und hat die Sicherheitslage in Europa dramatisch verändert. Der Amtsantritt
der neuen US-Regierung lässt darüber hinaus nicht erwarten, dass sich die exis-
tierenden geoökonomischen und sicherheitspolitischen Spannungen in der inter-
nationalen Politik verringern. Die Erwartung, dass man in Europa nach einer tem-
porären Phase zur sicherheitspolitischen Normalität der früheren Jahre zurück-
kehren könne, hat sich nicht bewahrheitet. Die neu gewählte US-Regierung hat
ihre Vorstellungen zu Verantwortung und Lastenverschiebung in der künftigen
Sicherheitsarchitektur für Europa dargestellt. Zurzeit überprüfen die USA ihr si-
cherheitspolitisches Engagement in Europa. Die USA haben zudem ihre Ukraine-
Politik neu ausgerichtet und die militärische Unterstützung der Ukraine unterbro-
chen. Auf Deutschland und Europa können daher größere finanzielle Lasten zu-
kommen. In den kommenden Jahren wird die Bundesregierung vor der Heraus-
forderung stehen, die Fähigkeiten der Landes- und Bündnisverteidigung deutlich
zu stärken und ihrer Mitverantwortung für Sicherheit in Europa nachzukommen.
Die mit der „Zeitenwende“ eingeleitete Stärkung der Fähigkeiten der Bundeswehr
muss daher vertieft und fortgeführt werden. Die durch das „Sondervermögen Bun-
deswehr“ begonnene Modernisierung der Bundeswehr mit dem Ziel voll ausge-
statteter und voll einsatzbereiter Streitkräfte muss konsequent weiter vorangetrie-
ben werden. Weiterhin bestehende Fähigkeitslücken sind umgehend zu schließen
und Investitionen in den Truppenaufwuchs entsprechend zu tätigen. Das „Sonder-
vermögen Bundeswehr“ mit einer Kreditermächtigung in Höhe von 100 Milliar-
den Euro ist bereits zum 31. Dezember 2024 zu rund 82 Prozent gebunden. Der
fiskalische Spielraum für zusätzliche Verteidigungsausgaben im Einzelplan 14,
bei Einhaltung der Schuldenregel des Grundgesetzes (GG) in seiner bisherigen
Form, ist gering. Es ist abzusehen, dass das „Sondervermögen Bundeswehr“ in
seinem derzeitigen Volumen und die geltende Finanzplanung nicht ausreichen
werden, um bestehende Fähigkeitslücken der Bundeswehr zu schließen. Die Ge-
währleistung der äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ist eine
staatliche Kernaufgabe, deren Bedeutung durch die verschiedentlich herausgeho-
bene Erwähnung der staatlichen Verteidigungsfähigkeit im Grundgesetz (vgl. Ar-
tikel 45a Absatz 1, Artikel 87a Absatz 1, Artikel 115a ff. GG) unterstrichen wird.
Drucksache 20/15096 – 2 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Ein langsamer, inkrementeller Aufwuchs im Zuge von verstärkter Priorisierung
im Bundeshaushalt ist sicherheitspolitisch nicht hinreichend und könnte erhebli-
che Risiken mit sich bringen.
Herausfordernde Finanzsituation der Länder und Kommunen
Die Länder und ihre Kommunen haben insbesondere nach den Krisen der vergan-
genen Jahre und angesichts vielfältiger, zum Teil neuer, Herausforderungen
ebenso wie der Bund große Finanzierungsbedarfe, die unabhängig von der kon-
junkturellen Lage sind. Diese erwachsen beispielsweise aus der Gewährleistung
eines funktionierenden und modernen Bildungs- und Betreuungssystems, der Be-
gleitung von Strukturwandelprozessen, dem Erhalt und der Modernisierung der
Verkehrsinfrastruktur, der Digitalisierung der Verwaltung, der Anpassung an den
Klimawandel, der Integration von geflüchteten Menschen oder der Stärkung des
Bevölkerungsschutzes.
Während einige Herausforderungen in allen Ländern in vergleichbarem Umfang
bestehen, sind andere Finanzierungsbedarfe auch regionalspezifisch. Neben
strukturellen Ausgabebedarfen können Situationen entstehen, bei denen Länder
auch kurzfristig höheren finanziellen Handlungsspielraum benötigen.
Zugleich sind die Länder ebenso wie der Bund mit großen Ausgabenposten kon-
frontiert, die wenig variabel oder kurzfristig veränderbar sind. Bei den Ländern
betrifft dies vor allem die laufenden Personalausgaben, die durchschnittlich mehr
als 30 Prozent ihrer Ausgaben ausmachen ebenso wie perspektivisch steigende
Pensionslasten.
Gesteigerter Investitionsbedarf im Infrastrukturbereich
Die Infrastruktur ist auch im Zusammenhang mit der an….

 

Weiterlesen:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/150/2015096.pdf

 

und von den Grünen:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/150/2015098.pdf

 

und der FDP:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/150/2015099.pdf