16. März 2025

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AfD und Linke besitzen zusammen mehr als 1/3 der Stimmen im neuen Bundestag und….

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…könnten somit den neuen Bundestag am Montag einberufen, damit am Dienstag der alte Bundestag nicht mehr abstimmen kann.

Das Bundesverfassungsgericht war sehr klar und hat den Weg gezeigt.

Ihre Klagen sind zwar gescheitert, aber eine andere Möglichkeit wurde angedeutet.

Gehen Sie nun einmal gemeinsam diesen Weg?

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Art. 39 GG – Wahlperiode, Zusammentritt, Einberufung des Bundestages (Kommentar)

(1) ¹Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt. ²Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. ³Die Neuwahl findet frühestens sechsundvierzig, spätestens achtundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. ⁴Im Falle einer Auflösung des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen statt.

(2) Der Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl zusammen.

(3) ¹Der Bundestag bestimmt den Schluß und den Wiederbeginn seiner Sitzungen. ²Der Präsident des Bundestages kann ihn früher einberufen. ³Er ist hierzu verpflichtet, wenn ein Drittel der Mitglieder, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler es verlangen.

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https://opinioiuris.de/kommentar/gg/39

 

 

 

 

Die Linke allerdings lehnt eine Zusammenarbeit mit der AfD strikt ab. Und sie bleibt dieser Linie auch jetzt treu. Linken-Chefin Ines Schwerdtner sagte t-online am Freitagabend: „Man hebelt ein demokratisch fragwürdiges Verfahren nicht aus, indem man mit den Feinden der Demokratie zusammenarbeitet. Die Linke steht fest zu dem Grundsatz, niemals mit Faschisten zusammenzuarbeiten.“

 

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100637004/afd-macht-der-linken-ueberraschendes-angebot-nach-abgelehnten-eilantraegen.html