7. Januar 2025

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Antrag Altersrente nach der EM-Rente: was gilt? Tipps zum verkürzten Rentenantrag R 110

 

EM-Rente in Altersrente: Müssen EM-Rentner keinen Rentenantrag stellen? Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung stellen sich oft die Frage: Muss ich nochmals einen Antrag für eine Altersrente stellen? Ich habe doch schon einen Rentenantrag gestellt. Die Rentenversicherung kennt doch meine Daten? Die Rentenversicherung kann doch die EM-Rente einfach so, in eine Altersrente umwandeln. Ganz so einfach ist es nicht, wie sich es die Betroffenen vorstellen. Die Regel ist: Wer eine Altersrente haben will, muss einen Rentenantrag stellen. Dies gilt auch für Erwerbsminderungsrentner. Nur in einem Fall macht das Gesetz eine Ausnahme. Worum es da genau geht- zeigen wir Ihnen in diesem Ratgeber in Sachen Rente.