30. Januar 2025

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Auswanderer nach Neuseeland: gesetzliche deutsche Rente wird an NZ-Mindestrente angerechnet

 

Deutsche Auswanderer haben in Neuseeland unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die sogenannten „Superannuation-Pension“, die neuseeländische Mindestrente. Unsere Auswanderer sollten aber wissen, dass an diese NZ-Rente, die ausschließlich steuerfinanziert ist, eine deutsche Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet wird. Der Neuseeländische Rententräger verlangt vor Auszahlung der Superannuation eine Negativ-Bescheinigung der gesetzlichen Rentenversicherung vom deutschen Auswanderer, dass er keine Rentenansprüche oder Zahlungen nach deutschem Recht erhält. Ohne diesen Nachweis gibt es keine NZ-Rente. Erfolgt die Zahlung der deutschen Rente, wird diese an die neuseeländische Mindestrente angerechnet. Wir raten jedem Auswanderer und Auswanderin: prüfen, beraten und genau nachrechnen, ob es sich wirklich lohnt, deutsche Rentenansprüche, wenn dies rechtlich möglich ist, sich nur wegen der NZ- Superannuation auszahlen zu lassen! Oftmals können deutsche Rentenansprüche höher sein, als die NZ-Mindestrente?!