13. November 2024

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Die Nationalversammlung von 1848 bis 1849 in Deutschland

Ausstellungseröffnung „Odyssee einer Urkunde“ mit Oberbürgermeister Mike Josef und Bundesinnenministerin Nancy Faeser, aufgenommen am Montag (18.03.2024) in der Paulskirche in Frankfurt am Main. Foto: Salome Roessler / lensandlight

 

Die Paulskirchenverfassung von 1849.

Die Geburtsstunde der Demokratie in Deutschland, die heute noch gefeiert wird.

https://www.btg-bestellservice.de/pdf/20100000.pdf

https://www.jura.uni-wuerzburg.de/lehrstuehle/muenkler/verfassungsdokumente-von-der-magna-carta-bis-ins-20-jahrhundert/verfassung-des-deutschen-reichs-vom-28-maerz-1849/

 

Sie wurde von den damaligen Königen und Fürsten, unter der Führung des Königs von Preußen, dem späteren deutschen Kaiser, verraten und blutig niedergeschlagen. Einer der wichtigsten Personen der Nationalversammlung war Robert Blum, der neun Jahre brauchte, um die Versammlung starten zu können. Er wurde später auf Befehl des Königs von Preußen hingerichtet.

https://de.wikipedia.org/wiki/Robert_Blum

 

Die enstandene Verfassung, die erste gesamtdeutsche Verfassung vom 28. März 1849, die durch die Initiative der Menschen selbst ins Leben gerufen wurde und deren Delegierten vom Volk bestimmt waren, wurde von der Versammlung unterschrieben und somit rechtskräftig verabschiedet. Bis heute gibt es keinen völkerrechtlich oder staatsrechtlich relevanten Akt, der die Aufhebung dieser Verfassung verursacht hätte. Eine vom Volke selbst bestimmte Verfassung, kann nur von diesem Volk wieder entfernt werden.

Die Könige und Fürsten, die damals gegen alle völkerrechtlichen Regeln diese neue und erste Verfassung des Volkes verhinderten, gaben sich dann am 16. April 1871 völlig rechtswidrig eine Verordnung, die sie Verfassung nannten und dem Volk diktierten.

https://www.verfassungen.de/de67-18/verfassung71-i.htm

 

Ohne Beteiligung des Volkes und ohne dessen Zustimmung, ist es niemals eine Verfassung.

Sonst ist der Sinn und der Zweck einer Verfassung nicht erfüllt.

Eine Verfassung gibt den Regierenden Grenzen für ihr Handeln, die ihnen nur das Volk geben kann.

Jede andere Form ist eine Verordnung und damit ein Diktat.

 

 

 

Legitimierung der verfassten Staatsgewalt durch die verfassunggebende Gewalt

Die Begriffe pouvoir constitué und pouvoir constituant wurden von dem Staatsmann Abbé Sieyès durch sein 1789 zu Beginn der Französischen Revolution erschienenes politisches Pamphlet Qu’est-ce que le tiers état? (Was ist der Dritte Stand?) in die verfassungstheoretische Diskussion eingebracht. Im Zeitalter der Aufklärung setzte sich die staatsphilosophische Doktrin der Volkssouveränitätpopulus est rex („das Volk ist König“) – immer mehr durch, wonach „alle Staatsgewalt vom Volke ausgehe“: diese Formel fand als Artikel 20 Absatz 2 Eingang ins Grundgesetz. Nach diesem demokratischen Legitimitätsprinzip besitzt das Volk als Souverän die verfassunggebende Gewalt, den pouvoir constituant; das Volk gibt und trägt die Verfassung (frz. constitution). Die Verfassung konstituiert die Staatsgewalt, den pouvoir constitué:

„Das Volk als pouvoir constituant gibt sich eine Verfassung. Dadurch erst entsteht der pouvoir constitué, die verfaßte Staatsgewalt. Diese existiert außerhalb der Verfassung nicht und ist an sie unbedingt gebunden. Eine Befugnis zur Verfassungsänderung hat sie nur, soweit sie dazu vom Volk eine besondere Ermächtigung erhalten hat.“[1]