Der eImpfass, von dem sich Österreichs Bürger nicht abmelden können, wird ein Fall für den Verfassungsgerichtshof. Dort wird sich entscheiden, ob das Zwangs-System fällt.
Der massiv umstrittene verpflichtende eImpfpass für jeden Bürger in Österreich wird ein Fall für den Verfassungsgerichtshof. Als erste politische Kraft hat die MFG einen Individualantrag am obersten Gerichtshof eingebracht. Ziel ist es eine „Opt-Out“-Regelegung, also eine individuelle Möglichkeit, sich von der digitalen Impferfassung abmelden zu können, zu erklagen.
Eingriff in Grundrechte
Das aktuell System, das aktuell mit vier Impfungen (Grippe, HPV, Covid, Affenpocken) im Pilotbetrieb ist, sei „ein massiver Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger“, den man „so nicht stehen“ lassen will, sagt die oberösterreichische MFG-Abgeordnete Dagmar Häusler.
Die MFG argumentiert per Aussendung so:
Im eImpfpass sollen Gesundheitsdaten der Bürger gespeichert werden – und zwar ohne deren ausdrückliche Zustimmung. Das widerspricht der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und greift tief in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Besonders bedenklich: Die Speicherung dieser sensiblen Daten soll bis zu 30 Jahre über den Tod hinaus erfolgen – ein Szenario, das an Überwachungssysteme erinnert, wie wir sie eher in autoritären Staaten wie China erwarten würden. Weiters drängt sich hier die Frage auf: Wer hat Zugriff auf diese Daten, und wie sicher sind sie in Zeiten zunehmender Cyberangriffe wirklich? LAbg. Joachim Aigner, MFG-OÖ Landesparteiobmann: „Datenschutz und Selbstbestimmung sind nicht verhandelbar! Es kann nicht sein, dass Bürger ohne ihr Wissen und ohne ihre Zustimmung einem System unterworfen werden, das so tief in ihre Privatsphäre eingreift. Das muss gestoppt werden.“
Wir fordern daher eine klare Opt-In-Regelung: Nur wer sich aktiv für die Teilnahme am eImpfpass entscheidet, sollte seine Daten speichern lassen müssen. Alles andere ist ein klarer Angriff auf die persönliche Freiheit. Gesundheitsdaten gehören nicht in staatliche Hände ohne ausdrückliches Einverständnis der Bürger! „Mit der Einbringung unseres Individualantrags setzen wir ein Zeichen gegen staatliche Überwachung und Bevormundung und für die Freiheit und Selbstbestimmung der Bürger“, sagt der MFG-Parteichef.
Der MFG-Antrag ist der erste, aber vermutlich nicht der letzte Versuch, am Höchstgericht eine Änderung zu erwirken. Auch Klagen vonseiten der Zivilgesellschaft sind in Planung.
Quelle: https://tkp.at/2024/11/12/eimpfpass-landet-vor-verfassungsgerichtshof/
Mehr Neuigkeiten
Außergewöhnliche Bestattungsformen: Alternativen zu Sarg und Urne
Idee für Friedhöfe: Urnen werden in historischen Grabstätten beigesetzt
Hohe Nachzahlungen: Viele Betriebskostenabrechnungen falsch
Torfmoos als nachhaltige Alternative: Der neue Superheld im Garten?
Geschlechtertrennung wegen Vergewaltigungen: Grüne verlangen Bahn-Waggons nur für Frauen
Wildes Essen vom Straßenrand
Black Ops werden digital: Wie NATO-Agenten private Bürger in öffentliche Feinde verwandeln
Die Bedeutung einer Präambel (II)
Abschaffung Witwenrente und Mütterrente: Forderung Wirtschaftsweise Grimm im Jahresgutachten 24/25