In Deutschland bietet das Rentensystem verschiedenen Personengruppen die Möglichkeit, früher in den Ruhestand zu gehen – meist jedoch mit Abschlägen, die die Rentenhöhe dauerhaft verringern. Nach der Bewilligung einer Rente mit Abschlag stellt sich für viele die Frage, ob ein späterer Wechsel in eine abschlagsfreie Rente noch möglich ist. § 34 Absatz 2 des Sechsten Sozialgesetzbuches (SGB VI) bietet hierfür einen rechtlichen Rahmen. Doch was besagt dieser Paragraf und welche Möglichkeiten haben Rentenbeziehende konkret? Was regelt der § 34 Absatz 2 SGB VI konkret?
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