12. Dezember 2024

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EM-Rente 2025 – Zwei wichtige Änderung beim Renten­zuschlag bis 7,5 Prozent

 

Es gibt ab 2025 viele gesetzliche Neuerungen und Änderungen, die auch Rentnerinnen und Rentner betreffen. Eine Änderung betrifft die rund Zuschlags-Rentner bis 7,5 Prozent. Seit dem 1. Juli 2024 wird an rund 3 Millionen Rentnerinnen und Rentner, die eine EM-Rente oder Hinterbliebenenrente in der Zeit von 2001 bis 2019 erstmals bezogen haben, ein Extra-Rentenzuschlag bis 7,5 Prozent gezahlt.

Die Höhe des Zuschlages errechnete sich aus dem Auszahlbetrag der ab dem 01.07.2024 angepassten EM-Rente oder nachfolgenden Altersrente. Er wird in der Zeit vom 10. bis zum 20. eines Monats als gesonderte Rentenzahlung an die Begünstigten überwiesen. Diese Regelung gilt aber nur für eine Übergangszeit bis zum 30.11.2025. Ab dem 01.12.2025 gelten neue Regeln. Was genau gilt, erfahren Sie hier in diesem Videobeitrag.