(3) „alliance earth“ untersagt daher jegliche äußere, z.B. gesetzlich-staatliche Verpflichtung zur Einbringung, Verwendung oder Zulassung künstlich geschaffener oder verpflanzter Objekte wie Medikamente, Chips, Impfungen, Teststäbchen oder vergleichbare Verfahren, Injektionen, Blut, Blutserum, Stammzellen, Gewebe, künstlicher oder transplantierter Organe. Das gilt sowohl vor der Geburt eines Neugeborenen im Mutterleib, als auch zu jeglichem anderen Zeitpunkt nach der Geburt eines lebenden Wesens. Es ist untersagt unmittelbar nach der Geburt das Neugeborene von der Nabelschnur zu trennen. Der Wunsch der Eltern ist zu berücksichtigen.
Team Recht – 20.10.2024