7. Januar 2025

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Erste Kontrollen: Lagerverbot in Garagen – 10.000 Euro Bußgeld

 

Eigentümer und Mieter aufgepasst: In Garagen herrscht Lagerverbot. Wer den Abstellbereich für Autos zweckentfremdet, wird womöglich zur Kasse gebeten. Dabei ist vielen gar nicht bewusst, dass Strafen auf sie zukommen.

 

Die Garage dient vielen Nutzern nicht nur als Abstellort für das Fahrzeug, sondern auch als Lager für Möbel, Rasenmäher und Sperrmüll. Jetzt ist allerdings Vorsicht geboten. Ein Lagerverbot zieht bei einem Verstoß ernsthafte Konsequenzen nach sich.

Lagerverbot in Garagen: Es droht ein hohes Bußgeld

Einige nutzen ihre Garage als Hobbyraum. Andere lagern dort alte Möbelstücke oder Kartons. Wer einen Garten besitzt, stellt den Rasenmäher nach getaner Gartenarbeit vielleicht auch in der Garage ab. Allerdings sieht die sogenannte Garagenverordnung der Bundesländer (GaVO) eine solche Zweckentfremdung nicht vor. In erster Linie dient der Bereich dazu, das Kraftfahrzeug sicher abzustellen ‒ was sich im Übrigen aus dem Wort “Garage” ableiten lässt. Es stammt vom französischen “garer” ab, das man mit “sicher verwahren” oder “parken” übersetzen kann.

Grundsätzlich ist es nur erlaubt, Gegenstände zu lagern, die einen Bezug zum Auto haben. Dazu zählen zum Beispiel Reifen, Wagenheber oder Betriebsstoffe. Werden andere Gegenstände wie Rasenmäher, Matratzen oder Möbel abgestellt, stellt die Lagerung eine brandschutzrechtliche Problematik dar. Die abgestellten Sachen können Feuer fangen und zum Risiko werden, wenn es tatsächlich zum Brand kommt. Wer dem Ordnungsamt auffällt, muss unter Umständen zahlen.

 

Wegen des Lagerverbots in Garagen sind diese Gegenstände untersagt

Ein weiteres Problem: Wer seine Garage nicht für das Parken nutzt und das Auto stattdessen draußen abstellt, nutzt den öffentlichen Raum. Während man die Garage also beispielsweise in einen Hobby- oder Partyraum verwandelt, nimmt man anderen Autofahrern einen Parkplatz weg, nur um den eigenen Pkw woanders abzustellen.

Das kann teuer enden. Je nachdem, in welchem Bundesland man lebt, werden hohe Bußgelder fällig. Bis zu 10.000 Euro werden in Hessen verlangt, in Baden-Württemberg bis zu 100.000 Euro. Wer seinen Rasenmäher das nächste Mal in der Garage abstellen will, sollte es sich deshalb gut überlegen.

 

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