4. April 2025

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EU beschloss Lockerungen für gentechnisch manipulierte Lebensmittel

 

Die EU lockert die Standards bei Gentechnik. Mitte März wurde dafür im EU-Rat eine Mehrheit gefunden. Damit werden gentechnisch veränderte Pflanzen den natürlichen Pflanzen gleichgestellt – ein Risikobewertung entfällt.

Mitte 14. März hat der EU-Rat eine Einigung zur umkämpfen „Regulierung neuer genomischer Techniken“ gefunden. Mit qualifizierter Mehrheit wurde ein Kompromissvorschlag zur Deregulierung neuer genomischer Techniken (NGT) angenommen. Nachdem man der Bevölkerung eine mRNA-Gentherapie aufgedrängt hat, ist das der nächste Schritt zur genetisch veränderten EU.

NGT-Pflanzen sollen künftig in zwei Kategorien geteilt werden: NGT1 werden den konventionell gezüchteten Pflanzen gleichgestellt. Sie sind damit von den Vorgaben für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) weitgehend ausgenommen. Eine vollständige öffentlich zugängliche Liste gibt es noch nicht. Es lässt sich aber annehmen dass etwa resistente Kartoffeln, sogenannte GABA-Tomaten oder virusresistente Gerste unter die Kategorie fallen werden. Eine Risikobewertung für NG1 braucht es künftig nicht mehr.

NGT2-Pflanzen unterliegen weiterhin strengeren Auflagen, einschließlich der Kennzeichnungspflicht – die bei NGT1-Pflanten wegfallen wird. Zudem erhalten Mitgliedstaaten die Möglichkeit, den Anbau von NGT2-Pflanzen national zu verbieten (Opt-out) und Maßnahmen zur Koexistenz mit konventioneller Landwirtschaft umzusetzen. Deutschland hat sich bei dieser Abstimmung enthalten, während Länder wie Frankreich und die Niederlande zustimmten und andere wie Ungarn und Österreich dagegen waren.

Mit dem Beschluss beginnt der Gesetzesprozess. Die Kommission und das Parlament sind am Zug. Es wird erwartet, dass die Verhandlungen bis Ende 2025 oder Anfang 2026 abgeschlossen sein könnten.

Die österreichische „ARGE Gentechnik-frei“ spricht von einer „dramatischen Deregulierung“ Man verweist auf ein aktuelles Rechtsgutachten. Darin heißt es unter anderem:

„Die Biotechnologieunternehmen müssten dagegen nach dem Willen der EU-Kommission künftig keinerlei Risikobewertung für „NGT1“-Pflanzen durchführen – und damit für nahezu keine der neuen Gentechnik-Produkte.“

Der Branchenverband Demeter kritisiert den „Kompromiss“ ebenfalls deutlich:

 „Diese Entscheidung gefährdet nicht nur die Umwelt und die Landwirtschaft, sondern auch das Vertrauen der Verbraucher in die Sicherheit ihrer Nahrungsmittel.

Der aktuelle Vorschlag zur künftigen Regulierung neuer Gentechniken (NGT) hat langfristige und unumkehrbare Folgen für unsere Landwirtschaft und alle Bürger in der Europäischen Union: So ist die Patentfrage nach wie vor nicht gelöst: Wenn künftig nur wenige Großkonzerne Patente auf gentechnisch veränderte Pflanzen besitzen, läge die Kontrolle über unsere Nahrungsmittelversorgung ganz in ihrer Hand – und das darf nicht passieren.

Es bleibt zudem völlig offen, wie eine gerechte und praktikable Koexistenz zwischen konventioneller Landwirtschaft mit Gentechnik und gentechnikfreien Anbaumethoden gewährleistet werden kann. Damit Bio-Produkte und gentechnikfreie Erzeugnisse tatsächlich frei von genetischer Verunreinigung bleiben, sind klare Regeln und Schutzmaßnahmen unerlässlich. Ebenso bedarf es einer eindeutigen Regelung der Haftungsfrage: Wer trägt die Verantwortung, wenn es zu unbeabsichtigten Kontaminationen kommt?“

 

EU beschloss Lockerungen für gentechnisch manipulierte Lebensmittel