22. April 2025

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Gericht stoppt Bürgergeld- Kein Anspruch bei 590.000-Euro-Luxus-Neubau

 

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hatte am 7. Januar 2025 mit Beschluss (L 11 AS 372/24 B ER) entschieden, dass Bürgergeldempfänger keinen Anspruch auf Leistungen haben, wenn sie über ein verwertbares Immobilienvermögen verfügen . Dies gilt auch dann, wenn die Immobilie aus einem selbst genutzten Neubau besteht. Eine Familie hatte im zu Grunde liegenden Fall ihr altes Haus für über eine halbe Million Euro verkauft, während sie bereits Bürgergeld bezog . Sie baute sich vom Verkaufserlös ein neues, größeres Haus im Wert von rund 590.000€. Das Gericht ließ die Argumentation, das neue Haus sei „geschütztes Vermögen“, nicht gelten: Wer in solchen Dimensionen baut, sei nicht hilfebedürftig – und müsse den eigenen Lebensunterhalt selbst sichern. Das Verhalten der Antragsteller war an Dreistigkeit nicht zu überbieten (private Anmerkung vom Rechtsanwalt und Sozialrechtler Peter Knöppel).