26. Dezember 2024

ddbnews.org

Neuigkeiten / Berichte / Informationen

Gericht stoppt politische Konto-Verweigerung der Sparkasse

 

Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat ganz im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entschieden, dass Sparkassen als Anstalten öffentlichen Rechts dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG verpflichtet sind und Konten nicht willkürlich verweigern oder kündigen können. Das Gericht schob auch dem einfachen Konstrukt, nach dem Geldwäschegesetz einen Ablehnungs- oder Kündigungsgrund zu haben, einen Riegel vor. Der freie Journalist Hakon von Holst hat die Entscheidung gelesen und auf der Seite von Norbert Häring analysiert. Wir danken ihm herzlich für die Erlaubnis, seinen Artikel zu übernehmen. (hl)

 

Gericht stoppt politische Konto-Verweigerung der Sparkasse