Sitzbänke im Wald und an Wanderwegen laden Wanderer und Spaziergänger zum Verweilen und Genießen von Natur und Landschaft ein. Im Urlaubsland Baden-Württemberg gibt es Tausende solcher Bänke. Erste Gemeinden bauen nun jedoch Bänke ab – wegen des Klimawandels.
Im Schwarzwald könnte es bald deutlich weniger Ruhebänke geben, denn erste Kommunen bauen die „gefährlichen“ Sitzgelegenheiten ab. Nach Nagold hat auch Schömberg, ein heilklimatischer Kurort mit rund 17.000 Gästen jährlich, den Abbau beschlossen: 60 von 400 Ruhebänken sollen entfernt werden. Grund dafür sind die hohen Kosten für die Kontrolle, den Erhalt und die Sicherung der Bänke. Diese müssen die Eigentümer aufgrund der aus der allgemeinen Schadenersatzpflicht abgeleiteten Verkehrssicherungspflicht übernehmen – zudem können sie bei Unfällen haftbar gemacht werden.
Da durch spezielle Einrichtungen wie Bänke oder Waldsofas laut aktueller Rechtsprechung neuer „Verkehr“ im Wald entsteht, geht dieser über das allgemeine Betretungsrecht des Waldes zur Erholung hinaus. Das gestiegene Besucheraufkommen führt zu erweiterten „Verkehrssicherungspflichten“ für die Waldbesitzer.
Die Rechtsprechung unterscheidet hierbei zwischen typischen und atypischen Waldgefahren. Naturbedingte Risiken, wie herabfallende Äste, gelten als typische Gefahren, für die Waldbesucher selbst verantwortlich sind. Wird jedoch eine Person auf einer Bank sitzend durch abgebrochene, abgestorbene Äste verletzt, liegt eine atypische Gefahr vor, die sich aus der Nutzung der „Wanderinfrastruktur“ ergibt. Wegen des gefürchteten Klimawandels und der „Wetterextreme“, die damit per Narrativ verbunden sein sollen, würde diese Gefahr jetzt angeblich deutlich zunehmen – mit entsprechend teuren Folgen für die Waldbesitzer.
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Keine Bänke oder Sperrung des Waldstücks
Die Forstkammer Baden-Württemberg fordert, insbesondere im Hinblick auf den Klimawandel, eine Entlastung der Waldeigentümer. Diese seien nicht für das steigende Risiko verantwortlich, dass Besucher im Wald durch tote Äste oder umstürzende Bäume verletzt werden könnten, betont Jerg Hilt, Geschäftsführer des Zusammenschlusses der Waldbesitzer. „Wir dürfen nicht die finanziellen Lasten der Wetterextreme tragen müssen.“
Er fordert, die Verkehrssicherungspflicht anders zu regeln. „Sonst bleibt den Waldbesitzern im schlimmsten Fall nichts anderes übrig, als betroffene Waldstücke zu sperren“, so Hilts Warnung. In Baden-Württemberg besteht ein Viertel der Waldfläche aus Staatswald, 35 Prozent aus Privatwald und 40 Prozent aus Kommunalwald.
Aus Sicht des Landtagsabgeordneten für den Enzkreis, Erik Schweikert (FDP), ist die derzeitige Regelung eine „absolute Idiotie“. Die Gemeinden würden Rechnungen des landeseigenen Forstbetriebs Forst BW für die Verkehrssicherung von Bänken erhalten, die sich auf dem Gelände des Staatswalds befinden. Da für die Kommunen das Aufstellen von Bänken keine Pflichtaufgabe ist, würden sich diese aus deren Bereitstellung zurückziehen.
Dass niemand Freude an derartigem Unsinn hat, ist verständlich – dass man in Deutschland selbst die Erholung im Wald zum Klima-Drama und Kostenfaktor erhebt und somit schlimmstenfalls verunmöglicht, jedoch nicht. Ist Senioren und müden Wanderern nicht einmal mehr das Päuschen auf einer Bank vergönnt?
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