16. Januar 2025

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Grundrente- gibt es ein sensationelles Urteil: ist Anrechnung von Ehegatteneinkommen rechtswidrig

 

Die Einkommensanrechnung an die Grundrente sorgt für erheblichen Unmut und Streit auch vor Gericht. Viele Grundrentenempfänger staunten nicht schlecht, als sie die neuen Bescheide zum Jahreswechsel 2024/2025 erhielten. Ihr Zuschlag an Rente wegen langjähriger Versicherung wurde auch wegen Anrechnung Ehegatteneinkommens gestrichen oder gekürzt. Das Landessozialgericht NRW hatte die Einkommensanrechnung des Ehegatteneinkommens für Verfassungskonform gehalten ( Urteil 30.1.2024). Dagegen legte die Klägerin Revision vor dem BSG ein. Das BSG wird die Frage zu entscheiden haben, ob Einkommen des Ehegatten an den Grundrentenzuschlag anzurechnen ist oder nicht. Wir empfehlen allen Betroffenen auch im Blick auf das Revisionsverfahrens gegen negative Entscheidungen der DRv Widerspruch einzulegen und auf das anstehende Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen 5 B R 9/24 R zu verweisen.