Scheiden kann weh tun, erben aber auch. Erbschaften landen oft vor Gericht. Es wird erbittert gestritten nach dem Motto: Beim Geld hört die Freundschaft auf. Es geht in Erbstreitigkeiten oftmals um viel Geld. Nicht nur Erben untereinander gehen sich gerichtlich „an die Gurgel“, sondern auch Pflichtteilsberechtigte wollen ihre Ansprüche sichern. Das Oberlandesgericht München hat in einem Streitfall zu Gunsten eines Pflichtteilsberechtigten gegen eine Erbin entschieden und das Erbe “ in Gewahrsam-Haft“ genommen. Warum dieser krasse Schritt des Pflichtteilsberechtigten gegen die Erbin notwendig war, zeigt die Entscheidung des OLG München vom 11.Oktober 2024. Es ist eine spannende Entscheidung!