Am 10. Januar 2025 wurde in Brandenburg ein Ausbruch von Maul- und Klauenseuche (MKS) amtlich festgestellt. Deutschland galt bis dahin als MKS-frei. Der davor letzte Ausbruch wurde 1988 in Nordrheinwestfalen berichtet.
Der jetzige MKS-Nachweis könnte ein Supergau für die deutsche Tier- und für einen Teil der Nahrungsmittelwirtschaft werden. Sogleich wurden entsprechend der EU-Verordnungen Maßnahmen eingeleitet, die eine Ausbreitung verhindern sollen.
Ein Blick auf allgemein zugängliche Informationen in zwei Teilen.
„Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ (Tierschutzgesetz § 1 Deutschland)
- Wir Tierärztinnen und Tierärzte dienen dem Allgemeinwohl und
- verpflichten uns, mit unseren fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten in besonderer Weise zum Schutz und zur Sicherung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Tiere beizutragen,
- vertreten die Interessen der Tiere gegenüber der Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft, zeigen Missstände auf und helfen sie zu beseitigen,
- stellen uns Interessens- und Zielkonflikten mit verantwortungsvollem Abwägen der konkurrierenden Standpunkte und Ziele und berücksichtigen dabei vorrangig die Bedürfnisse der Tiere,… (Ethik-Kodex der Tierärztinnen und Tierärzte Deutschlands)
Maul- und Klauenseuche
MKS ist eine Erkrankung, die durch nicht umhüllte RNA-Viren hervorgerufen wird. Sie wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) so beschrieben: „Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende, in der Regel nicht tödliche Viruserkrankung von Klauentieren, die jedoch auch bestimmte andere Arten betreffen kann.“
Wenn diese Tierseuche nicht sehr tödlich und auch für den Menschen nicht gefährlich ist (keine Zoonose), warum wird bei einem amtlich festgestellten Ausbruch derart überreagiert?
Wenn MKS so ansteckend ist, warum wurde in der gesamten Herde von 14 Tieren nur ein Wasserbüffel positiv getestet? Drei Tiere waren verendet, aber woran? Warum gab es bisher keine weiteren positiven Testergebnisse in den angrenzenden Tierhaltungen in der Sperrzone? Und wie kam ein MKS-Virus des Serotyps O, welches im Nahen Osten und in Asien „zu Hause“ ist, in den Wasserbüffel in Hönow?
Nochmal das BMEL: „Die MKS ist eine vesikuläre Erkrankung der Klauen, der Maulschleimhaut und des Euters, die klinisch nicht von anderen vesikulären Erkrankungen unterschieden werden kann. Daher ist die Labordiagnostik zur Abklärung von Verdachtsfällen entscheidend.“
Labordiagnostik meint hier vor allem wieder den PCR-Test, aber auch Antikörpertests (ELISA) wie in der Methodensammlung des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI) nachzulesen ist. Ob Viren angezüchtet werden konnten, wurde bisher nicht veröffentlicht.
Zu PCR-Tests äußerte sich Frau Dr. med. Angela Spelsberg, Ärztin und Epidemiologin, wie folgt: ‚Die „Diagnose“ einer ansteckenden Infektionserkrankung (Schweinegrippe, Vogelgrippe, Corona, Ebola, usw.) allein auf der Grundlage eines Tests zu stellen, dessen Treffsicherheit (Sensitivität, Spezifität, Anteil falsch positiver, falsch negativer Befunde, positiver Vorhersagewert) man in der betreffenden Population nicht kennt (u.a. stark abhängig von der Häufigkeit der Erkrankung) führt zu katastrophalen Fehleinschätzungen. Ebenso ist die Anwendung eines Tests als Screeninginstrument in der Population ohne Überprüfung in randomisierten kontrollierten Studien, ob diese Massentestung bei symptomlosen Teilnehmern der Testgruppe letztlich zu einer Senkung der Mortalität an der Infektion in der Testgruppe im Vergleich zur ungetesteten Kontrollgruppe führt, wissenschaftlich unhaltbar.‘
Was bisher bekannt wurde
1982 gab es in der DDR Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche, die auf fehlende Sicherheitsmaßnahmen des Forschungsinstitutes auf der Insel Riems, dem FLI, zurück geführt wurden.
Den letzten Ausbruch der Maul- und Klauenseuche gab es in der BRD 1988. Danach galt Deutschland als MKS-frei. Das hat sich nun geändert. In einer Wasserbüffelherde von 14 Tieren in Hönow an der Autobahn A10, östlich von Berlin, waren 3 Wasserbüffel verendet. Über die Symptome konnte ich nichts finden. Es wurde auf Verdacht getestet und die anderen 11 Wasserbüffel und alle Klauentiere in einem Radius von 1 km um die verendeten Wasserbüffel vorsorglich getötet. Ebenfalls auf Verdacht. Durch Tierärzte. Die Gesetze machen es möglich.
„Das Nationale Referenzlabor für Maul- und Klauenseuche (MKS) des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) auf der Insel Riems bei Greifswald bestätigt für Proben eines Wasserbüffels aus Märkisch-Oderland in Brandenburg eine Infektion mit dem MKS-Virus.“ Ich habe das FLI nach den Testergebnissen gefragt und auch, ob eine Virusanzucht aus den Proben gelang. Bisher habe ich weder von der Presseabteilung noch über das Portal Frag den Staat auf meine Anfragen eine Antwort erhalten. Über den Serotyp gab das FLI jedoch bereits am 11. Januar Auskunft: „Bei einem mit Maul- und Klauenseuche (MKS) infizierten Wasserbüffel aus dem Landkreis Märkisch-Oderland stellte das Nationale Referenzlabor am FLI MKS-Virus vom Serotyp O fest. Nah verwandte Viren kommen im Nahen Osten und Asien vor,…“
Auch andere Tiere wie Rinder, Ziegen und Schweine wurden verdächtigt, an MKS erkrankt zu sein bzw. MKS zu verbreiten. Sie wurden erst getötet und dann getestet: „Im Verdachtsfall einer Ziege aus dem Landkreis Barnim ergab die Untersuchung im Nationalen Referenzlabor für Maul- und Klauenseuche (MKS) des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) keinen Nachweis von MKS -Virus oder spezifischen Antikörpern.“
Bis zum jetzigen Zeitpunkt gab es also lediglich einen positiv getesteten Wasserbüffel. Vielleicht ein Fehlalarm? Oder ein Feldversuch? Eine Verdeutlichung der Notwendigkeit der Finanzierung dieser Forschung?
Die Auswirkungen
Die Auswirkungen der Maßnahmen, ausgehend durch Verordnungen der EU, sind immens. Über ganz Brandenburg wurde ein „still stand“ verhängt. Das bedeutet, dass Klauentiere nicht transportiert werden durften. Aber auch Tiere wie Pferde oder Geflügel, welche keine Wirte für MKS-Viren sind, jedoch auf dem gleichen Hof leben wie Klauentiere, wurden beschränkt. Die Behörden mit ihren Amtstierärzten überwachen, testen (anlasslos) und töten entsprechend der Verordnungen aus Brüssel. Unterstützt von Bestandstierärzten. Es gibt Milchbauern, die schütten die täglich produzierte Milch im Wert von mehreren zehntausend Euro weg, weil sie ihre Milch nicht mehr verkaufen dürfen. Die Landwirte haben Angst, dass bei ihren Tieren das MKS-Virus nachgewiesen wird. Sie lassen niemanden auf ihren Hof. Die Symptomatik ist unklar. Die Testungen sind fehleranfällig. Etliche Staaten haben bereits Einfuhrverbote aus Deutschland verhängt oder planen dies, so dass Exportmärkte für deutsche Landwirte zusammen brechen. Und auch der Binnemarkt wird durch die Maßnahmen geschädigt. Tönnies hat gerade seine Einkaufsbedingungen geändert: „Danach sollen die Lieferanten gewährleisten, dass zum Zeitpunkt der Lieferung von Schlachtvieh keine anzeigepflichtige Tierseuche ausgebrochen ist“. Als Grund nennt Tönnies zwar einen Vorfall mit Afrikanischer Schweinepest (ASP) in 2024, aber der Zeitpunkt für diese Änderung der Einkausfbedingungen deutet auf einen Bezug zu dem aktuellen Tierseuchengeschehen hin.
Auf der Messe Grüne Woche in Berlin, die vom 17. bis zum 26. Januar 2025 stattfindet, ist die Ausstellung von Klauentieren, also auch Rindern und Schweinen untersagt. Die Europäische Union (EU) verfügte in einer Verordnung, welche bis zum 11. Februar 2025 gelten soll, eine definierte Sperrzone in Brandenburg.
Auf der Seite des BMEL ist zu lesen: „Neben diesen Maßnahmen hat bereits am Tag der Feststellung des Ausbruchs eine Beratung der Bund-Länder Task Force Tierseuchenbekämpfung stattgefunden. Das hat zudem den Zentralen Krisenstab Tierseuchen einberufen und berät mit den Bundesländern sowie der EU über das weitere Vorgehen. Der zuständige Ausschuss im Bundestag wird am kommenden Mittwoch zu einer Sondersitzung zusammenkommen. Auch fand bereits ein Austausch mit den Verbänden der Agrar- und Ernährungsbranche statt.“
Wer namentlich an den Beratungen teil genommen hat bzw. wer dem Zentralen Krisenstab Tierseuchen angehört, wurde bisher nicht öffentlich gemacht. Ich habe diese Informationen über das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) angefragt. Auch die Dokumentation der Beratungen habe ich erbeten. Ob die Regierung, bzw. die Ministerien auf Transparenz setzen, wird man sehen.