1. April 2025

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Merz-Plan: Kein passives Wahlrecht für Oppositionelle?

 

CDU und SPD diskutieren aktuell offenbar eine Regulierung des passiven Wahlrechts. So ist wohl beabsichtigt, den Entzug des demokratischen Rechts zu erleichtern. 

Die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD laufen. Ein Scheitern ist ausgeschlossen und langsam sickern auch die ersten Pläne des Koalitionsabkommens an die Öffentlichkeit. Ein erster kleiner Leak am Dienstag sorgt für Aufregung: So plant die neue (kleine) GroKo, einen leichteren Entzug des passiven Wahlrechts.

Mit einer Erweiterung des umstrittenen „Volksverhetzungs“-Paragraphen soll das gelingen, so der Leak, dessen Authentizität bisher allerdings nicht verifiziert ist.

 

 

Die Möglichkeit, diese Verschärfung als Instrument gegen politische Gegner einzusetzen, liegt auf der Hand: Mit dem Vorwurf der „Volksverhetzung“ könnten politische Gegner ausgeschaltet werden. Ein solches Gesetz hätte es in Rumänien etwa um ein Vielfaches leichter gemacht, den „Volkspräsidenten“ Calin Georgescu von der Wahl auszuschließen. Auch einzelne AfD-Politiker wurden bereits nach diesem Paragraphen verurteilt.

Sollten die Pläne umgesetzt werden, dann könnte das ausreichen, um nicht mehr wählbar zu sein.

Und der Paragraph dürfte auch noch ausgeweitet werden, um „Terrorismus, Antisemitismus und Hass und Hetze noch intensiver zu bekämpfen“. Warum viele BRD-Bürger diese Stelle besorgt lesen, ist wohl offensichtlich. Immerhin lebt man in einem Deutschland, in dem ein kritischer Post im Internet zu einer Hausdurchsuchung führen kann.

Ein Bürger fühlt sich etwa an den Vormärz zurückerinnert: „Büchner, Heine, die Grimms – die haben das alle ähnlich abbekommen…“, schreibt er.

Die Pläne erinnern an Amerika. Denn in den USA verliert man nicht nur das passive sondern auch das aktive Wahlrecht, wenn man einmal ins Gefängnis musste. In manchen Bundesstaaten reicht auch eine Vorstrafe.

Allerding gibt es das auch bereits in der BRD – zumindest beim passiven Wahlrecht. Laut §45 STGB verliert man „für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen“, wenn man „wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird“.

Wie genau die kommende Merz-Regierung all diese Regelungen nun verschärfen will, wird sich erst zeigen. Diskutiert wird darüber aber offenbar, was auch nicht weiter verwundert, hat man doch in Rumänien die Blaupause dafür geschaffen, Wahlen zu annullieren und politische Bewerber aus dem demokratischen Rennen auszuschließen.

 

 

Merz-Plan: Kein passives Wahlrecht für Oppositionelle?