20. Januar 2025

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Milliardenverbrechen am Steuerzahler: Plötzlich gesteht das Gesundheitsministerium Fehler ein

 

Es war ein Milliardengeschäft auf dem Rücken der Steuerzahler, das nun auch noch milliardenschwere Rechtsstreitigkeiten nach sich zieht: Die Maskendeals der Corona-Jahre beschäftigen weiterhin die Gerichte. Das Bundesgesundheitsministerium leistet sich Spitzenanwälte aus den besten Kanzleien Deutschlands. Nach schweren Schlappen vor Gericht gesteht man inzwischen erstmals selbst Rechtsverstöße ein, um den Schaden zu begrenzen. Doch es hilft offensichtlich alles nichts…

Die Maskendeals der Corona-Jahre sind ein Fass ohne Boden: 2,3 Milliarden Euro Schadensersatzforderungen, rund 73 Millionen Euro für externe Anwälte – der Maskeneinkauf über 5,9 Milliarden Euro im Frühjahr 2020 belastet den Bundeshaushalt weiterhin. Die hohen Preise der weitgehend nutzlosen Maulkörbe hatte man auf Seiten des Ministeriums – erst unter Spahn, nun unter Karl Lauterbach – stets gerechtfertigt. Inzwischen vollzog des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) eine Kehrtwende vor Gericht. Es räumt ein: Bei den Maskenkäufen 2020 wurde gegen Preisvorschriften verstoßen.

Zu Beginn der sogenannten Pandemie Anfang 2020 setzte der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf schnelle Lösungen: Im Open-House-Verfahren garantierte der Bund 4,50 Euro netto je Maske. Ein famoses Geschäft, auf das Lieferanten aus aller Welt aufsprangen. Zahlreiche Verträge wurden allerdings später einseitig vom Bund gekündigt. Es folgten Klagen – aktuell mehr als 100. (Report24 berichtete.)

Nach krachenden Niederlagen vor dem Oberlandesgericht Köln im vergangenen Sommer änderte das Ministerium inzwischen seine Argumentation. Plötzlich heißt es, der selbst festgelegte Preis sei rechtswidrig gewesen. Laut Medienberichten will das BMG damit die Schadensersatzforderungen drücken. Denn im Falle eines Scheiterns der Prozesse müsste der Bund dann nicht 4,50 Euro pro Maske zahlen, sondern einen niedrigeren Preis, so kalkuliert man. Ein juristischer Kniff, den Richter des OLG Köln prompt abblitzen ließen: Den Bericht des Rechnungshofes, den der Bund als Argument vorlegte, erachtete man als nicht aussagekräftig, einen Verstoß gegen die Preisverordnung sah man nicht.

Während die Maskendealer sich schon die Hände reiben dürften, hat das Ministerium bereits kräftig in die eigene Verteidigung investiert. Rund 73 Millionen Euro flossen seit 2020 an externe Berater – beauftragt wurden die Topkanzleien CMS Hasche Sigle, Deloitte, Flick Gocke Schaumburg, Dentons und PwC, wobei letztere gerade als Prozessvertretung des Bundes ausgeschieden ist. Trotz des teuren Beistands hagelt es gerichtliche Pleiten.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach setzte im Juli 2024 eine Sonderbeauftragte, die frühere SPD-Justiz- und Verteidigungsstaatssekretärin Margaretha Sudhof, ein, deren Mandat jüngst bis Ende Februar und somit bis nach der Bundestagswahl verlängert wurde. Ihre Aufgabe: “prüfen, ob die Interessen des Bundes durch seine Anwälte aus diversen renommierten Großkanzleien bisher „sachgerecht und erfolgsorientiert“ vertreten worden sind – und wie „die haushalterischen Belastungen für den Bund reduziert“ werden können”, wie Capital.de berichtete.

Dass das Ministerium nun, unter SPD-Führung, rechtswidriges Verhalten unter dem CDU-Vorgänger Spahn eingesteht, wirkt dabei auch angesichts der kommenden Neuwahlen durchschaubar. Spahn hatte letztes Jahr eingestanden, dass mit heutigem Wissen ein Open-House-Verfahren nicht empfehlenswert gewesen sei. Doch sowohl Spahn als auch Lauterbach scheinen weit davon entfernt, Verantwortung für die verheerende Corona-Politik zu übernehmen, deren Konsequenzen bekanntlich noch weit über die Milliardenschäden infolge der Maskendeals hinausgehen.

Auch nach dem vorzeitigen Ende des Open-House-Verfahrens wurden übrigens weiter fleißig Masken eingekauft – und das mitunter zu noch höheren Preisen. Der Vertrag mit einem Schweizer Lieferanten, vermittelt durch die Tochter eines früheren CSU-Generalsekretärs zu Preisen von 5,40 Euro pro Maske, warf dabei bereits ein Schlaglicht darauf, wie Unternehmen mit Vitamin B durch die “Pandemie” auf Kosten der Steuerzahler abkassieren konnten (Report24 berichtete). Genutzt wurden die meisten Masken aber nie. Sie landeten nach Ablauf der Haltbarkeit in der Verbrennung

 

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