Der Ausbau der Windkraft in Nordrhein-Westfalen stockt: Über 1.500 Anträge liegen auf Eis, während Investoren auf Genehmigungen in nicht vorgesehenen Zonen drängen. Eine geplante Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes soll nun für Ordnung sorgen – doch die Zeit drängt.
In der Debatte um die Geschwindigkeit des Ausbaus der Windkraft in NRW wollen SPD, Union und Grüne im Bund den Landespolitikern zeitnah entgegenkommen. Derzeit liegen in dem Bundesland etwa 1.500 Anträge von Investoren auf Genehmigung von Windrädern vor, die jedoch außerhalb dafür vorgesehener Zonen entstehen sollen.
Aufgrund einer Regelungslücke, einer Gerichtsentscheidung und einer Vorrangregelung drohte ein unkontrollierter Wildwuchs – und das Land hätte dagegen keine Handhabe gehabt. Noch in der Sitzungswoche, die am Montag, 27.1., begonnen hat, will man das Bundes-Immissionsschutzgesetz ändern. Dies soll zumindest den Stopp der Errichtung von 1.000 Windrädern in dafür nicht vorgesehenen Gebieten ermöglichen.
NRW will 1,8 Prozent seiner Fläche für Windkraft reservieren
Schon bis Ende 2025 – und damit sieben Jahre früher als vom Bund vorgesehen – will das Land NRW 1,8 Prozent seiner Fläche als Vorbehaltsfläche für Windkraft ausweisen. Schon jetzt legt man in Düsseldorf Wert darauf, bei der Genehmigung von Windrädern schneller voranzuschreiten als in jedem anderen Bundesland.
Damit es am Ende die richtigen 1,8 Prozent sind, auf denen die Anlagen stehen, werden gerade die Regionalpläne ausgearbeitet. Dieser Prozess wird allerdings nicht so schnell abgeschlossen sein – er könnte sich bis in die zweite Jahreshälfte hineinziehen. Investoren berufen sich nun auf die Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Zusammenhang mit Paragraf 2 EEG. Dieses sieht seit 2023 ein „überragendes öffentliches Interesse“ für Windkraftanlagen vor.
Investoren argumentieren nun, dies habe zur Konsequenz, dass die Zögerlichkeit der Verantwortlichen in Land und Kommunen bei der Regionalplanung einer Genehmigung nicht entgegenstehen könne. Auch dann nicht, wenn diese für Anlagen in Wäldern oder Naturschutzgebieten beantragt sei.
Politik von „Goldgräberstimmung“ überrollt
Angesichts der hohen Zahl an Anträgen hatten selbst die Grünen in der Landesregierung Unbehagen wegen eines sich anbahnenden „Wildwuchses“ und einer um sich greifenden „Goldgräberstimmung“ entwickelt. Um Ordnung in die Dynamik zu bringen, versuchte das Kabinett in Düsseldorf zweimal, Übergangsregelungen in Kraft zu setzen.
Das Landesplanungsgesetz sollte demnach Kommunen gestatten, unter Umständen Genehmigungsverfahren für die Dauer eines Jahres auszusetzen. Dies solle insbesondere dann gelten, wenn die entsprechenden Windräder nicht in Bereichen liegen, die laut Regionalplanentwurf bevorzugte Standorte darstellen.
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