Was bedeutet das Fehlen einer Haftpflichtversicherung für Verursacher und Geschädigte? Wir klären Rechtsfragen rund um Haftung und Haftpflicht.
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG BEI AUTOUNFALL Als Autofahrer muss man zwingend im Straßenverkehr versichert sein. Was aber passiert, wenn man mit einem ausländischen Fahrzeug kollidiert, das den Unfall verursacht hat? In solchen Fällen haftet grundsätzlich die gegnerische Versicherung. Ansprechpartner in Deutschland ist allerdings ein Regulierungsbeauftragter, da jede ausländische Versicherung in der EU einen Repräsentanten in Deutschland hat. Dieser ist verpflichtet, spätestens nach drei Monaten ein Regulierungsangebot oder eine Ablehnungsbegründung vorzulegen. SCHADEN BEI UMZUG – BLOßE GEFÄLLIGKEIT? Wenn man einem Freund beim Umzug hilft und etwas kaputt geht, kann man sich laut höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht ganz aus der Affäre ziehen. Zumindest wenn man eine Haftpflichtversicherung hat, muss man diese bitten, den Schaden zu regulieren. Hat man keine Haftpflichtversicherung, muss genauer auf das Gefälligkeitsverhältnis geschaut und im Einzelfall entschieden werden. WER HAFTET BEIM UNFALL MIT EINEM HAUSTIER? Auch hier kommt es auf den Einzelfall und mitunter die Größe des Haustiers an. Läuft etwa eine größere Main Coon Katze auf die Straße und ein Motorradfahrer weicht aus und verletzt sich, hat das Gericht das Verschulden zu 2/3 bei der Katzenhalterin und zu 1/3 beim Motorradfahrer aufgrund der allgemeinen Betriebsgefahr gesehen.