4. April 2025

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Schleswig-Holstein will mit „Taskforce Zivile Verteidigung“ auf Putin und Trump reagieren

 

Angesichts wachsender sicherheitspolitischer Herausforderungen gründet die Landesregierung Schleswig-Holsteins eine „Taskforce Zivile Verteidigung“. Ministerpräsident Daniel Günther betont die Notwendigkeit enger Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr, Landespolizei, THW und weiteren Organisationen, um die Reaktionsfähigkeit im Krisenfall zu verbessern.

Um in Zeiten zunehmender Herausforderungen „krisenfest“ zu werden, hat die Landesregierung in Schleswig-Holstein die Bildung einer „Taskforce Zivile Verteidigung“ beschlossen. Ministerpräsident Daniel Günther hat dieses Vorhaben am Dienstag, 1.4., in Kiel während einer Pressekonferenz vorgestellt.

Im Rahmen dieser Taskforce sollen unterschiedliche Organisationen ihre Expertise einbringen. Zivile Einrichtungen wie das Technische Hilfswerk (THW) sollen eng mit der Bundeswehr zusammenarbeiten, um in schwierigen Lagen schnell gemeinsam handeln zu können. Auf diese Weise soll in zivilen, aber auch militärischen Krisenfällen eine umgehende Kooperation aller beteiligten Kräfte Platz greifen.

Günther stellt mit Bundeswehroffizieren sein Konzept für Schleswig-Holstein vor

Blaupause für die Taskforce ist der im Jahr 2024 von der Bundeswehr vorgestellte „Operationsplan Deutschland“. Auch dieser stellt eine stärkere Verzahnung militärischer und ziviler Organisation in den Vordergrund, um in der Krise koordiniert handeln zu können. Allerdings ist dafür auch eine Abstimmung mit den zivilen Kräften der Länder erforderlich.

An der Kabinettssitzung im Vorfeld der Pressekonferenz haben auch führende Kader der Bundeswehr teilgenommen. Dies waren der stellvertretende Befehlshaber des Operativen Führungskommandos, Generalleutnant André Bodemann, und der Kommandeur des Landeskommandos Schleswig-Holstein, Oberst Michael Skamel.

Beide Militärs stellten gemeinsam mit Günther und Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack das Projekt „Taskforce Zivile Verteidigung“ der Öffentlichkeit vor. Die Veränderung der geopolitischen Lage, so der Konsens, mache dieses Vorhaben dringlich.

 

Vermeintliche Gefahr durch Putin und Trump beschworen

Zur Begründung für die Maßnahme heißt es, der „völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine“ habe „die Frage der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands wieder in den Mittelpunkt gerückt“. Zudem nimmt der Ministerpräsident Anstoß an der stärkeren Betonung nationaler Interessen der USA gegenüber Europa durch die Regierung von Präsident Donald Trump. Dies mache neue Weichenstellungen in der Sicherheitspolitik erforderlich. Günther äußerte dazu:

„Wir müssen in Deutschland und Europa Verantwortung für unsere Sicherheit übernehmen und uns zu einer Verteidigungsgemeinschaft weiterentwickeln.“

Die Landesregierung will zudem ihre Reaktionsfähigkeit mit Blick auf mögliche hybride Bedrohungen durch Cyberattacken und Sabotage verbessern. Auch deshalb sei es erforderlich, „dass wir die zivile Verteidigung spürbar stärken“, so Günther. Das Bündnis solle in entscheidender Weise dazu beitragen.

Der Taskforce sollen neben Landesregierung und Bundeswehr auch Landespolizei, kommunale Verbände, das THW, der Landesfeuerwehrverband, Hilfsorganisationen sowie die IHK angehören. Angesiedelt sein wird sie im Innenministerium, sie soll dem Landtag regelmäßig Bericht erstatten. Außerdem soll sie die Umsetzung des „Operationsplans Deutschland“ in Schleswig-Holstein begleiten.

 

Schleswig-Holstein setzt auf Mittel aus Sondervermögen

Die zivile Verteidigung soll die Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen im Krisenfall unterstützen. Dazu sollen der Zivilschutz, die Versorgung der Bevölkerung und die Unterstützung der Streitkräfte ihre Kernaufgaben sein. Dabei soll auch eine enge Abstimmung mit dem Bund erfolgen.

Günther setzt voraus, dass die jüngst beschlossene Verfassungsänderung zugunsten der geplanten Sondervermögen sicherstellen werde, dass Schleswig-Holstein zeitnah genug an erforderliche Finanzmittel zur Umsetzung komme. Die Landesregierung werde künftig auch Reservisten die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen und Übungen erleichtern.

Bis zu fünf Tage pro Jahr sollen sich Interessierte künftig auch ohne gesonderte Zustimmung des Arbeitgebers für solche Veranstaltungen freistellen lassen können. Einer entsprechenden Vorlage aus dem Arbeitsministerium habe man bereits zugestimmt. Damit würden Reservistenübungen nun dem Bildungsurlaub gleichgestellt.

 

 

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