Die Rentenerhöhung 2025 muss beschlossen werden. Ein Beschluss der Bundesregierung ( aktuelle geschäftsführende) liegt noch nicht vor. Der Grund dafür könnte darin liegen, dass am 7. Mai 2025 die neue Bundesregierung aus Union und SPD vereidigt werden soll. Ob die neue Bundesregierung tatsächlich am 07.05. kommen sollte, ist offen. Die SPD-Mitglieder stimmen noch ab. Die Ergebnisse erwarten wir alle am 30.04.2025. Sollte es danach keine neue Bundesregierung geben, muss die geschäftsführende Bundesregierung unter dem aktuell amtierenden Kanzler Olaf Scholz die Rentenerhöhung nach § 69 SGB VI formell die Rechtsverordnung zur Rentenerhöhung beschließen und zur Zustimmung zum Bundesrat zuführen. Aus unserer Sicht gibt es keinen Grund, warum die Rentenerhöhung zum 01.07.2025 nicht kommen sollte, da deren Voraussetzungen nach den gesetzlichen Vorschriften des SGB VI vorliegen und diese Vorgaben jede Bundesregierung verpflichten eine Rechtsverordnung zu erlassen- da gibt es keinen Spielraum!