18. März 2025

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Schreckschuss-Verbot? Bundesregierung plant drastische Verschärfung des Waffenrechts

 

SRS-Waffen (Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen) sind nicht-tödliche Schusswaffen, die Platzpatronen, Reizgas oder Signalmittel verschießen und in Deutschland bislang ab 18 Jahren ohne gesonderte Erlaubnis erworben werden können.

Während die öffentliche Aufmerksamkeit auf das milliardenschwere Schuldenpaket der Bundesregierung gerichtet ist, arbeitet der Bundesrat an einer weitreichenden Verschärfung des Waffenrechts. Am 21. März 2025 steht unter Tagesordnungspunkt 6 die Einführung einer Erlaubnispflicht für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) auf der Agenda – eine Maßnahme, die de facto einem Verbot gleichkommt.

Die geplante Gesetzesänderung geht über bisherige Regelungen hinaus. Bereits im Oktober 2024 wurde im Zuge eines „Sicherheitspakets“ ein umfassendes Messerverbot beschlossen, das breite Kritik hervorrief. Nun sollen auch SRS-Waffen faktisch aus dem privaten Besitz verschwinden, indem ihr Erwerb und Besitz massiv eingeschränkt werden.

 

Was sieht der Gesetzentwurf vor?

Die zentralen Punkte der geplanten Reform sind:

  • Erwerb und Besitz von SRS-Waffen sollen künftig einen Kleinen Waffenschein voraussetzen.
  • Zusätzlich ist ein Sachkundenachweis erforderlich.
  • Ein „eng gefasstes“ Bedürfnis muss nachgewiesen werden – wobei Selbstverteidigung explizit nicht als legitimer Grund anerkannt wird.
  • Bestehende Besitzer von SRS-Waffen unterliegen einer umfassenden Meldepflicht.
  • Wer die neuen Auflagen nicht erfüllt, muss seine Waffen innerhalb einer vierjährigen Übergangsfrist abgeben.

 

Bisher waren Schreckschusswaffen frei verkäuflich – nur für das Führen einer SRS-Waffe war ein Kleiner Waffenschein erforderlich.
Bisher waren Schreckschusswaffen frei verkäuflich – nur für das Führen einer SRS-Waffe war ein Kleiner Waffenschein erforderlich.

„Verbot durch die Hintertür“

Kritiker sehen in dem Vorhaben den Versuch, Schreckschusswaffen aus dem Privatbesitz zu drängen. Der Gesetzentwurf selbst bestätigt diese Intention nahezu offen:

„Um die erforderliche Verbreitung von SRS-Waffen wirksam einzudämmen, genügt es nicht, eine Erlaubnispflicht einzuführen, die nur die Prüfung der Zuverlässigkeit und die Prüfung der persönlichen Eignung zum Gegenstand hat. (…) Es muss daher – neben den genannten Kriterien – auch die Verpflichtung des Nachweises eines eng gefassten Bedürfnisses eingeführt werden.“ (Gesetzentwurf, S. 16)

Besondere Brisanz erhält das Vorhaben durch die hohe Zahl betroffener Waffenbesitzer. Nach Schätzungen des Verbands Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. befinden sich in Deutschland bis zu 37 Millionen SRS-Waffen in den Händen von rund 14 Millionen Privatpersonen. Der Gesetzentwurf bestätigt diese Zahlen und räumt selbst einen „nicht ganz unerheblichen Verwaltungsaufwand“ (Gesetzentwurf, S. 9) für die Umstellung ein.

 

Massive Einschränkungen für legale Besitzer

Frank Satzinger, Vizepräsident des Verbands Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V., äußert sich fassungslos:

„Nachdem das Waffenrecht bereits im Rahmen des ‚Sicherheitspakets‘, insbesondere beim Thema Messer, verschärft wurde, droht nun die nächste Runde sinnloser Gesetzgebung. Die enthaltenen Forderungen an den Bundestag und die damit verbundene, erneute, vollkommen sinnlose Verschärfung des Waffenrechts lassen uns fassungslos zurück. Sollte diese Empfehlung umgesetzt werden, wie vorgeschlagen, führt dies in weiten Teilen zu einem Besitzverbot von SRS-Waffen, da ein strenges Bedürfnisprinzip eingeführt wird.“

Für Millionen legaler Besitzer hätte die Reform drastische Konsequenzen. Wer seine SRS-Waffe behalten will, müsste nicht nur einen Kleinen Waffenschein beantragen, sondern auch ein behördlich anerkanntes Bedürfnis nachweisen. Erlaubt wären solche Waffen dann nur noch für Theateraufführungen, Filmproduktionen oder landwirtschaftliche Zwecke.

 

https://www.nius.de/gesellschaft/news/schreckschuss-verbot-bundesregierung-plant-drastische-verschaerfung-des-waffenrechts/95123a86-a1dd-410c-a596-64a1ba063fe4