Das Bundessozialgericht entschied am 20.05.2020 (ohne mündliche Verhandlung) in einem wirklich bemerkenswerten Fall. Es ging um die Rückforderung von Altersrenten, die nach dem Tod eines Versicherten irrtümlich auf dessen Konto weitergezahlt wurden. Der Sohn des verstorbenen Vaters hatte über das Konto des Vaters verfügt und das Geld genutzt. Die Deutsche Rentenversicherung Hessen bemerkte die fehlerhafte Rentenzahlung (viel zu spät). Sie verlangte vom Sohn des verstorbenen Rentenempfängers die Rückerstattung der Rente. Grund: dieser hatte über das Konto seines schon längst verstorbenen Vaters weiter verfügt und sich die Gelder ausgezahlt. Der Griff auf das Konto des verstorbenen Vaters wurde dem Kläger zum Verhängnis. (Quelle Urteil des BSG vom 20.05.2020. Aktenzeichen B 13 R 4/18 R).