Besteck könnte teures Bußgeld verursachen – das steckt dahinter
Das frische Baguette vom Lieblingsbäcker, dazu reiner Käse, Weintrauben und vor allem leckerer Kuchen – das klingt nach tollen Köstlichkeiten. Doch nicht nur eine Decke, sondern auch Teller müssen für den perfekten Tag eingepackt werden. Und dazu braucht man ein Messer, denn wie soll man sonst den Käse schneiden?
Aber halt! Hier könnte es teuer werden. Denn so ein handliches Gerät darf nicht einfach mitgenommen werden – aus welchem Grund auch immer. So hat der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (auch bekannt als Gelber Engel oder ADAC) erklärt, dass das Mitführen von Messern sogar generell verboten ist. Wer damit erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen!
Aber muss ich jetzt mein geliebtes Taschenmesser zu Hause lassen? Nein, denn nur Messer mit einer feststehenden Klinge von mehr als 12 cm Länge oder Einhandmesser sind verboten.
Link zum Artikel (https://www.derwesten.de/panorama/vermischtes/verkehr-bussgeld-messer-handschuhfach-verboten-auto-vorsicht-id301178601.html)
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