Bundesverfassungsgericht
BVerfG, 23.10.1951 – 2 BvG 1/51, Leitsatz 29
29. Dem demokratischen Prinzip ist nicht nur wesentlich, daß eine Volksvertretung vorhanden ist, sondern auch, daß den Wahlberechtigten das Wahlrecht nicht auf einem in der Verfassung nicht vorgesehenen Wege entzogen wird.
von der Juristensprache ins die deutsche Sprache übersetzt:
29. Dem demokratischen Prinzip ist nicht nur wesentlich, daß eine Volksvertretung vorhanden ist, sondern auch, daß den Wahlberechtigten das Wahlrecht nicht auf einem Wege entzogen wird (oder werden kann), der in der Verfassung nicht vorgesehen ist (oder steht).
https://openjur.de/u/552901.html
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