31. März 2025

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Wahlausschluss wegen Volksverhetzung: Schwarz-Rot plant einen Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit

 

Die radikalen Verschärfungen, die Schwarz-Rot im Kampf gegen „Hass und Hetze“ plant, sind ein Alarmsignal: Wer die Kettensäge an demokratische Grundrechte ansetzt, zersägt die Demokratie an sich.

Seit Jahren wird die Axt an die Meinungsfreiheit gelegt – durch „Lawfare“, Krieg mit dem Recht, durch politisierte Staatsanwaltschaften, durch immer härtere Gesetze zum Nachteil des wichtigsten demokratischen Grundrechts. Jetzt aber haben sich Union und SPD offenbar entschieden, die Axt wegzulegen.

Stattdessen holen sie die Kettensäge heraus. Das jüngst publik gewordene Papier der Koalitionsverhandlungen ist eine Kampfansage gegen die Meinungsfreiheit. Man will den vagen Volksverhetzungsparagrafen weiter verschärfen. Jetzt will man Menschen auf seiner Basis sogar das grundsätzlichste demokratische Recht entziehen – das Wahlrecht. Konkret das Recht, zu kandidieren oder gewählt zu werden. Es soll wegfallen, wenn man zweimal wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. Ein Tabubruch.

Dann kann Nancy Faeser auch weiter Innenministerin bleiben – ihre Eskalation im Kampf gegen die Meinungsfreiheit wird ja auch mindestens fortgesetzt. Das kann nicht überraschen: Die Union war ja auch in der Vergangenheit mit dabei, als es um den staatlich-exekutiven Kampf gegen „Hass“ ging. Ihre Regierungen haben diese Unkultur – im Zweifel gegen die Meinungsfreiheit – maßgeblich entwickelt und geprägt.

Das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ etwa, das die Meinungsfreiheit im Internet in genau diesem Stil aushöhlte und außergerichtliche Löschungen erzwingen wollte, kam von SPD-Justizminister Heiko Maas. Es wurde aber mit den Stimmen von CDU und CSU aus der Taufe gehoben, die dieses auch im Bundestag wiederholt vehement verteidigten.

In einer Koalition gehören immer zwei dazu – damals wie jetzt. Und auch Faesers Exekutiv-Inszenierungen für den Kampf gegen „Hass im Netz“ – „bundesweite Aktionstage“ gegen „Hasskriminalität im Internet“ und dergleichen – sind eigentlich gar nicht Faesers Erfindung, sondern begannen 2016 unter CDU-Innenminister Thomas de Maizière.

Insofern kann man nicht überrascht sein – allenfalls erschrocken, dass Union und SPD jetzt diesen Brandsatz auf das Vertrauen der Bürger in die Demokratiefähigkeit des Staates werfen. Was beide Parteien vorhaben, ist ein erneuter, schwerer Schlag auf die Meinungsfreiheit und auch auf die Demokratie an sich.

Insbesondere der präzedenzlose Angriff auf das Wahlrecht ist ein Skandal, der seinesgleichen sucht. Man kann in Deutschland sein Wahlrecht nur in Fällen schwerster Straftaten verlieren: Wegen Hochverrats gegen den Bund und Landesverrat, Wahlbehinderung und Fälschung von Wahlunterlagen oder feindlichen Sabotageakten etwa. Jetzt soll Volksverhetzung in diese Reihe schwerer staatsgefährdender Taten mir nichts, dir nichts aufgenommen werden. Man schießt mit Kanonen auf Spatzen und trifft die Demokratie ins Mark.

Viele meinen nicht zu Unrecht, dass diese Novelle speziell auf die AfD zielt, deren Abgeordnete und Politiker immer wieder wegen Volksverhetzung angeklagt und verurteilt werden. Aber unabhängig von irgendeiner Partei ist so ein Angriff auf das Wahlrecht immer eine antidemokratische Grenzverschiebung. Ihr muss immer widerstanden werden. Erst recht, wenn sie so völlig unbegründet daherkommt.

Schauen wir auf den Paragrafen der Volksverhetzung an sich, sehen wir, dass er ohnehin schon sehr breit gefasst ist. Auch, wenn die meisten bei „Volksverhetzung“ sicher an das Bild des fanatischen Hetzers, an Goebbels’sche Hassreden und fanatisch geifernde, gewalttätige Extremisten denken. So betrifft er nicht nur Gewaltaufrufe oder hasserfüllte Exzesse, sondern ist streckenweise sehr nebulös. Wer vage „zum Hass aufstachelt“, ist auch zu strafen, diktiert das Gesetz.

Was „zum Hass aufstacheln“ konkret ist und was nicht – das ist Auslegungssache für Staatsanwälte und Richter. In einem freien Land sollte Meinungsfreiheit aber nicht Auslegungssache eines Richters, sondern sicheres Recht eines Bürgers sein. Wenn überhaupt bedarf der Paragraf in dieser Hinsicht einer Überholung – im Zweifel für die Meinungsfreiheit. Denn die ist nicht links, nicht rechts, sondern demokratisch.

Schon jetzt öffnet dieser Paragraf das Tor für Fälle von politisierter Justiz. Wenn etwa Verfahren wegen Volksverhetzung deswegen eingestellt werden können, weil der Beschuldigte eine „linksgerichtete Gesinnung“ vorweist, wie jüngst in einem Fall von Holocaustrelativierung begründet wurde, wie jüngst geschehen, während vergleichbare Fälle bei anderer politischer Einstellung verfolgt werden.

Schauen wir auf beide Fälle: Ein Mann postete in den sozialen Netzwerken ein Bild, welches die Abschiebungen in den USA mit den Deportationen der Nazis gleichsetzte. „Der Hass bleibt derselbe, nur die Mittel ändern sich“, schrieb er dazu. Der Rechtsanwalt Markus Haintz zeigte ihn daraufhin wegen Volksverhetzung an: Doch die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Das passierte explizit auch unter Verweis auf die „eindeutig linksgerichtete Gesinnung“ des Beschuldigten.

Dieser Fall mag juristisch und politisch so oder so zu bewerten sein. Es lohnt sich jedoch, ihn mit dem Fall von Stephan Niehoff aus Franken zu vergleichen. Niehoff ist der Mann, der von Habeck und der Staatsanwaltschaft für das „Schwachkopf“-Meme strafrechtlich verfolgt wurde.

Letztere ermittelte aber auch wegen eines weiteren Posts gegen ihn: Niehoff hatte einen Boykottaufruf gegen die AfD mit den Nazi-Boykotten gegen die Juden verglichen und ablehnend geschrieben: „Hatten wir alles schon mal!“. Hier gab es nicht mal eine Anzeige: Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft auf eigene Initiative eingeleitet.

Wer kann ernsthaft bestreiten, dass hier ein politisches Ungleichgewicht vorliegt? Es wäre dringend geboten, hier auch eine wirklich unpolitische Strafverfolgung wiederherzustellen. Union und SPD wollen offenbar das Gegenteil – noch schärfere Bestimmungen rund um einen schwammigen Paragrafen.

Selbst den wüstesten Auswüchsen von „Hass und Hetze“, etwa jüngsten Neonazi-Aufmärschen oder den Palästinenser-Protesten mit Vernichtungsaufrufen und antisemitischen Parolen kann man schon jetzt mit dem Strafrecht Herr werden. Denn es ist weiß Gott scharf genug und braucht nur die Anwendung.

Darüber hinaus haben aber auch solche Demonstranten ein Recht auf Meinungsfreiheit – auch, wenn es uns stören mag. Es ist ja wahrscheinlich, dass man gerade in Reihen der Union auf genau diese exzessiven Aufzüge etwa der Israelhasser verweisen wird, um sein Handeln vor bürgerlichem Publikum zu rechtfertigen. Aber eine Strafrechtsverschärfung ist immer generell und beträfe daher auch jeden, der mit Blick auf ebenjene Palästinenser-Demos vielleicht innerlich mit dem Kopf nickt.

Bürgerrecht ist immer ohne Anschauung der Person zu verteidigen: Und jede Attacke ist ein Angriff auf das Recht aller Bürger. Eine weitere staatliche Verengung des Meinungskorridors in diesem Land und eine weitere Aushöhlung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit sind tödliches Gift für das Vertrauen der Menschen in die Demokratie. Die sollte Meinungsfreiheit doch schützen und nicht stutzen – eine Demokratie ohne Meinungsfreiheit ist keine, sondern nennt sich nur noch so.

Sollten Gewaltaufrufe, Vernichtungs-Gebrüll und ähnliches strafbar bleiben und beherzt vom Staat verfolgt werden? Bitte, ganz ohne Zweifel! Aber wer unter der diffusen Kategorie „Hass und Hetze“ einen schwammigen Paragrafen jetzt noch verschärfen will, legt das Messer an den offenen Nerv der Meinungsfreiheit, um die es ohnehin immer schlechter steht in Deutschland.

 

Wahlausschluss wegen Volksverhetzung: Schwarz-Rot plant einen Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit