21. Februar 2025

ddbnews.org

Neuigkeiten / Berichte / Informationen

Wegweisendes Urteil zur Entgeltzahlung im Krankheitsfall: erst arbeiten dann Geld!

 

Bedeutend und brandaktuell: Eine enorm wichtige gerichtliche Entscheidung mit Auswirkung auf viele ähnlich gelagerte Streit-Fälle. Wer nicht arbeitet, hat kein Anspruch auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wenn der Arbeitnehmer bei Antritt einer neuen Beschäftigung sofort arbeitsunfähig erkrankt. Die sozialgerichtliche Entscheidung stellt Grundsätze auf, wann Arbeitnehmer erstmals Anspruch auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall haben. Nach dieser  Gerichtsentscheidung wäre es für den Kläger besser gewesen, sich sofort an seine Krankenkasse zu wenden und dort den Anspruch auf Krankengeld zu stellen. Was genau das Gericht entschieden hat, erläutern wir kurz in diesem Beitrag (Quelle: Pressemitteilung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 10.02.2025 und Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 21. Januar 2025, Aktenzeichen: L 16 KR 61/24).