8. Februar 2025

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Wichtig zu wissen: Betriebsrenten sind kein anrechenbarer Hinzuverdienst an EM-Renten- §96a SGB VI

 

Rente erklärt- Gilt die Betriebsrente als Hinzuverdienst an die EM-Rente Die Rente wegen Erwerbsminderung ist eine Versichertenrente. An die EM-Rente kann Hinzuverdienst angerechnet werden. § 96a Sozialgesetzbuch Nummer 6 sieht die Anrechnung des Hinzuverdienst im Grundsatz vor. Dennoch stellen sich immer wieder Detailfragen zu einigen Einkommensarten, wie zum Beispiel Einkünfte aus Betriebsrenten. Werden diese als Hinzuverdienst an die Rente wegen Erwerbsminderung angerechnet?