Im Prozess der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein gegen den Eislaufweltverband vor dem Oberlandesgericht München am 24. Oktober hatte das Gericht eine FFP2-Maskenpflicht für alle Anwesenden erlassen: Die Maske durfte nur für Wortmeldungen abgenommen werden. Rene Dierkes, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, hat nachgefragt: War das wirklich nötig oder handelt es sich nicht vielmehr um die Wiedereinführung der Maskenpflicht durch die Hintertür?
München, 10.12.2024: Die Antwort der Bayerischen Staatsregierung auf die Anfrage des rechtspolitischen Sprechers der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Rene Dierkes, bezüglich der Wiedereinführung der Maskenpflicht am OLG München fördert Erstaunliches und zugleich Befremdliches zutage: „Die Staatsregierung empfiehlt weiterhin, sich an die allgemein gültigen Verhaltensempfehlungen zur Infektionsprävention, insbesondere die AHA+L Regeln, zu halten“, hieß es in der Antwort auf die Frage, ob medizinische Gründe für die Einführung der Maskenpflicht in Gerichtssälen sprächen und wie die Staatsregierung zur Dauer der Maskenpflicht für die gesamte Sitzung stehe, während sie im öffentlichen Raum vollständig aufgehoben worden sei.