Immer mehr Witwen erhalten immer weniger Witwerrente oder gar keine mehr ausgezahlt. Diese Entwicklung kann drei Gründe haben:
1. Witwen sind wegen der geringen Hinterbliebenenrente gezwungen mehr und länger zu arbeiten. der Verdienst wird dann an die Witwenrente angerechnet, soweit dieser die Einkommensgrenze von 1.038€ Netto übersteigt.
2. Der Pfeil des Amors kann auch die Witwe treffen. Sie verliebt sich neu und wagt den Schritt in eine neue Ehe. Konsequenz die Witwenrente ist weg, es gibt 24 Kalendermonate Abfindung gezahlt für den Verlust der Witwenrente bei Wiederheirat.
3. Die Witwe stirbt, dann ist die Witwenrente auch weg. Rentenzahlungen sind bei Tod des Rentenempfängers einzustellen. Erben der Witwe haben keinen Anspruch auf Fortführung der Zahlung der Rente an die Erben.
Der erste Grund wird die Hauptursache sein. Die gestiegenen Lebenshaltungskosten und steigenden Preise zwingen Witwen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit neben der Witwenrente. Damit ist die Tür zur Einkommensanrechnung geöffnet. Dann kann sogar die Zahlung der Witwenrente in Gefahr sein, dann gibt es die sogenannte „Nullrente“. Der Anspruch auf Witwenrente besteht weiter als Stammrecht, wird aber nicht ausgezahlt wegen der Einkommensanrechnung.