23. November 2024

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Zum Wohl der Patienten? Kaum Widerspruch gegen elektronische Patientenakte

 

Der geringe Widerspruch gegen das automatische Anlegen von Gesundheitsdatensammlungen bei Kassenpatienten soll am Vertrauen der Menschen in das Gesundheitssystem liegen. In einer aktuellen Kampagne preist das Gesundheitsministerium die angeblichen Vorteile der E-Akte für die Versicherten.

 

Von Felicitas Rabe

Seit Oktober informieren die gesetzlichen Krankenkassen ihre Mitglieder über die flächendeckende Einführung der elektronischen Patientenakte (ePa). Gemäß der aktuellen ePa-Kampagne auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums soll die automatische elektronische Datenspeicherung aller Kassenpatienten “nach einer Informationsphase für die Versicherten ab Oktober 2024” dann am 15. Januar 2025 für rund 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherte starten.

Wobei sie erst vier bis sechs Wochen lang in zwei Modellregionen ausgerollt werde und anschließend ab März 2025 bundesweit nutzbar sei. Zunächst würden dort Medikationslisten sowie Arzt- und Befundberichte gespeichert. Ab Sommer 2025 müssten behandelnde Ärzte auch “digitale Medikationsprozesse” und ab 2026 Laborbefunde von Kassenpatienten dort abgelegen.

Dabei sei es für diejenigen, die die zentrale Speicherung ihrer Gesundheitsdaten ablehnten, “ganz einfach”, zu widersprechen, so das Bundesgesundheitsministerium. Bei all denjenigen, die nicht widersprächen, müsse die ePa ganz automatisch von den behandelten Ärzten befüllt werden. Nach einem Bericht des Deutschen Ärzteblatts vom Montag stößt “die bevorstehende flächendeckende Einführung der elektronischen Patientenakte bisher weiter­hin kaum auf Widerstand” seitens der Versicherten. Nur rund ein Prozent habe bislang Wider­spruch gegen das automatische Anlegen einer E-Patientenakte eingelegt. Dabei würden alle Versicherten bereits seit dem Sommer “schriftlich auf die Ein­führung der E-Patientenakte (ePA) für alle im Januar und die Möglichkeit hingewiesen, gegen ihre Einrichtung Widerspruch einzulegen”, so das Ärzteblatt.

Die Barmer Krankenversicherung (8,6 Millionen Versicherte) hat nach eigenen Angaben schon fast 90 Prozent ihrer Versicherten angeschrieben. Deren Sprecher habe sich anschließend zur Widerspruchsquote geäußert: “Uns haben nur wenige Widersprüche erreicht.” Seinen Aussagen zufolge liegt der Widerspruch aktuell  “deutlich unter den von der Bundesregierung erwarteten 20 Prozent”. Die DAK Versicherung berichtet eine Widerspruchs­quote von rund einem Prozent. Das liege daran, so der DAK-Verantwortliche für die Digitalisierungsstrategie Franz-Helmut Gerhards, dass die Kassenpatienten die Vorteile der ePa schätzten. Er erklärte:

“Diese geringe Quote bestätigt uns darin, dass unsere Versicherten sich gut informiert fühlen und die Vorteile der ePA für alle erkennen.”

Die Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-SV) Doris Pfeiffer bewertete den ausbleibenden Widerspruch ähnlich positiv. Dies zeige, “dass die Menschen Vertrauen in unser Gesundheitswesen haben”. Dabei seien die ePa, als seit dem Jahr 2021 bestehendes freiwilliges Angebot, zuvor von den Versicherten so gut wie nicht beantragt worden, räumte das Ärzteblatt ein. Wie von Gesundheitsverbänden, Krankenversicherungen und Medien aber immer wieder betont wird, diene die Gesundheitsdatensammlung dem Wohl des Patienten.

So heißt es zum Beispiel auch auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums, die ePA werde den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten zwischen allen behandelnden Leistungserbringern verbessern und die Versorgung der Patienten unterstützen. Das Ministerium zählt dazu acht Vorteile auf, wonach die ePa dem Wohl und der Gesundheit der Kassenpatienten dienen werde.

Demnach stärke die ePa die Patientenrechte, “unnötige Doppeluntersuchungen” würden vermieden, und die Gesundheitsdaten flössen automatisch in die ePA, ohne dass man sich darum kümmern müsse. Ganz besonders betont wird auch die Selbstverwaltung der Daten durch die Versicherten und deren Kontrolle über die Datenzugangsrechte. Das Ministerium schreibt dazu: “Die Zugänge zu Ihren persönlichen medizinischen Daten verwalten Sie selbst. Sie können jederzeit festlegen und kontrollieren, wer welche Zugriffsrechte hat und diese ändern.”

Weder die Krankenkassen noch das Bundesgesundheitsministerium erwähnen in ihrer aktuellen ePa-“Aufklärungs”-Kampagne das große Interesse der Gesundheitsindustrie und der Pharmakonzerne an den Gesundheitsdatensammlungen. Lediglich auf der Seite des ePa-Entwicklungsunternehmen Gematik, einem von der Regierung beauftragten Konzern, findet man den Hinweis, dass die Daten ab dem Sommer 2025 für “Forschungszwecke” genutzt werden dürfen. Man findet dies auf der Gematik-Website unter der Überschrift “Überblick – Funktionen der ePa für alle”.

Das Unternehmen Gematik, das vom Gesundheitsministerium mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens beauftragt wurde, wird von Markus Leyck Diekengeleitet. Wie der Website der Gematik zu entnehmen ist, hat sich Dieken “als Manager in der Pharmabranche bei verschiedenen Unternehmen einen Namen gemacht”.

Laut Angaben im Ärzteblatt dürfen die Mediziner diese ePa-Datensammlungen übrigens für privat Versicherte nicht automatisch anlegen. Anscheinend sollen die privat Versicherten an den wunderbaren Errungenschaften nicht automatisch teilnehmen dürfen.

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Das Unternehmen Gematik hat die automatische Installation einer digitalen Patientenakte für jeden gesetzlich Versicherten in Deutschland beschlossen. Bisher musste die Akte aktiv beantragt werden. Künftig soll gelten, dass nur von den Bürgern, die der E-Akte aktiv widersprechen, keine Gesundheitsdaten gesammelt werden.
Gematik beschließt automatische digitale Patientenakte für alle© Felicitas Rabe